Verordnung (EG) Nr. 598/2009 des Rates vom 7. Juli 2009 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika
Text
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Article 1
1 Es wird ein endgültiger Ausgleichszoll eingeführt auf die Einfuhren von durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs, gemeinhin als „Biodiesel“ bezeichnet, in Reinform oder als Mischung mit einem Gehalt an durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs von mehr als 20 GHT, mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, die derzeit unter den KN-Codes ex15162098 (TARIC-Code 1516209820), ex15180091 (TARIC-Code 1518009120), ex15180099 (TARIC-Code 1518009920), ex27101941 (TARIC-Code 2710194120), 38249091, ex38249097 (TARIC-Code 3824909787) eingereiht werden.
2 Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Ausgleichszollsätze: UnternehmenAusgleichszollsatz, EUR/Tonne NettogewichtTARIC-ZusatzcodeArcher Daniels Midland Company, Decatur237,0A933Cargill Inc., Wayzata213,8A934Green Earth Fuels of Houston LLC, Houston213,4A935Imperium Renewables Inc., Seattle216,8A936Peter Cremer North America LP, Cincinnati211,2A937Vinmar Overseas Limited, Houston211,2A938World Energy Alternatives LLC, Boston211,2A939Im Anhang aufgeführte Unternehmen219,4siehe AnhangAlle übrigen Unternehmen237,0A999 Auf Mischungen wird der Ausgleichszoll anteilmäßig erhoben, entsprechend dem Gewicht des Gesamtgehalts an durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs (Biodieselgehalt).
3 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
Article 2
Die Sicherheitsleistungen für die mit der Verordnung (EG) Nr. 194/2009 der Kommission eingeführten vorläufigen Ausgleichszölle auf Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, die unter den KN-Codes ex15162098 (TARIC-Code 1516209820), ex15180091 (TARIC-Code 1518009120), ex15180099 (TARIC-Code 1518009920), ex27101941 (TARIC-Code 2710194120), 38249091, ex38249097 (TARIC-Code 3824909787) eingereiht werden, werden endgültig vereinnahmt. Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Ausgleichszölle übersteigen, werden freigegeben. Übersteigen die endgültigen Zölle die vorläufigen Zölle, so werden nur die Sicherheitsleistungen in Höhe der vorläufigen Zölle endgültig vereinnahmt.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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