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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 599/2009 des Rates vom 7. Juli 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika

CELEX
32009R0599
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2009-07-07
In force since
2009-07-11
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs, gemeinhin als „Biodiesel“ bezeichnet, in Reinform oder als Mischung mit einem Gehalt an durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs von mehr als 20 GHT, mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, die derzeit unter den KN-Codes ex15162098 (TARIC-Code 1516209820), ex15180091 (TARIC-Code 1518009120), ex15180099 (TARIC-Code 1518009920), ex27101941 (TARIC-Code 2710194120), 38249091, ex38249097 (TARIC-Code 3824909787) eingereiht werden.

2 Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze: UnternehmenAD-Zollsatz, EUR/Tonne NettogewichtTARIC-ZusatzcodeArcher Daniels Midland Company, Decatur68,6A933Cargill Inc., Wayzata0A934Green Earth Fuels of Houston LLC, Houston70,6A935Imperium Renewables Inc., Seattle76,5A936Peter Cremer North America LP, Cincinnati198,0A937World Energy Alternatives LLC, Boston82,7A939Im Anhang aufgeführte Unternehmen115,6siehe AnhangAlle übrigen Unternehmen172,2A999 Auf Mischungen wird der Antidumpingzoll anteilmäßig erhoben, entsprechend dem Gewicht des Gesamtgehalts an durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs (Biodieselgehalt).

3 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Article 2

Die Sicherheitsleistungen für die mit der Verordnung (EG) Nr. 193/2009 der Kommission eingeführten vorläufigen Antidumpingzölle auf Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, die unter den KN-Codes ex15162098 (TARIC-Code 1516209820), ex15180091 (TARIC-Code 1518009120), ex15180099 (TARIC-Code 1518009920), ex27101941 (TARIC-Code 2710194120), 38249091, ex38249097 (TARIC-Code 3824909787) eingereiht werden, werden endgültig vereinnahmt. Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben. Übersteigen die endgültigen Zölle die vorläufigen Zölle, so werden nur die Sicherheitsleistungen in Höhe der vorläufigen Zölle endgültig vereinnahmt.

Article 3

Legt eine Partei aus den Vereinigten Staaten von Amerika der Kommission hinreichende Beweise dafür vor, dass sie die in Artikel 1 Absatz 1 beschriebenen Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika im Untersuchungszeitraum, d. h. zwischen dem 1. April 2007 und dem 31. März 2008, nicht ausgeführt hat, dass sie mit keinem Ausführer oder Hersteller, der den mit dieser Verordnung eingeführten Maßnahmen unterliegt, verbunden ist und dass sie nach Ende des Untersuchungszeitraums entweder die betroffene Ware tatsächlich in die Gemeinschaft ausgeführt hat oder eine unwiderrufliche vertragliche Verpflichtung zur Ausfuhr einer bedeutenden Menge in die Gemeinschaft eingegangen ist, kann der Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Beratenden Ausschusses mit einfacher Mehrheit Artikel 1 Absatz 2 ändern und dieser Partei den für die kooperierenden, aber nicht in die Stichprobe einbezogenen Hersteller geltenden Zoll von 115,6 EUR je Tonne zugestehen.

Article 4

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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