Verordnung (EG) Nr. 681/2009 des Rates vom 27. Juli 2009 zur Einstellung der Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalate mit Ursprung unter anderem in Malaysia (Überprüfung für einen neuen Ausführer), zur Wiedereinführung des Zolls auf die Einfuhren der Ware von einem Ausführer in diesem Land und zur Einstellung der zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Text
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Article 1
1 Die mit der Verordnung (EG) Nr. 1082/2008 eingeleitete Überprüfung für einen neuen Ausführer wird eingestellt, und der gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 für „alle übrigen Unternehmen“ in Malaysia geltende Antidumpingzoll wird auf die in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1082/2008 genannten Einfuhren wieder eingeführt.
2 Der gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 für „alle übrigen Unternehmen“ in Malaysia geltende Antidumpingzoll wird mit Wirkung vom 6. November 2008 auf die Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalate erhoben, die gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1082/2008 zollamtlich erfasst wurden.
3 Die Zollbehörden werden angewiesen, die gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1082/2008 vorgenommene zollamtliche Erfassung der Einfuhren einzustellen.
4 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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