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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 936/2009 der Kommission vom 7. Oktober 2009 zur Anwendung der zwischen der Europäischen Union und Drittländern vereinbarten gegenseitigen Anerkennung bestimmter Spirituosen (kodifizierte Fassung)

CELEX
32009R0936
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2009-10-07
In force since
2009-10-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Bezeichnungen von Erzeugnissen, die in Anhang I zur vorliegenden Verordnung aufgelistet sind und ihren Ursprung in den ebenfalls dort genannten Drittländern haben, sind nur bei Erzeugnissen zulässig, die gemäß den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Drittländer erzeugt werden.

2 In Übereinstimmung mit der mit den beteiligten Drittländern geschlossenen Vereinbarung gelten die Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.

Article 2

Die Verordnung (EG) Nr. 1267/94 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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