Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1252/2009 des Rates vom 18. Dezember 2009 zur Einstellung der Neuausführer-Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2006 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Sämischleder mit Ursprung in der Volksrepublik China, zur rückwirkenden Erhebung und Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren der Ware von einem Ausführer in diesem Land sowie zur Einstellung der zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Die mit der Verordnung (EG) Nr. 573/2009 eingeleitete Neuausführer-Überprüfung wird eingestellt und es wird ein Antidumpingzoll in Höhe des nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2006 für alle übrigen Unternehmen in der Volksrepublik China geltenden Antidumpingzolls auf die in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 573/2009 genannten Einfuhren eingeführt.
2 Der nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2006 für alle übrigen Unternehmen in der Volksrepublik China geltende Antidumpingzoll wird mit Wirkung vom 3. Juli 2009 auf die Einfuhren von Sämischleder erhoben, die nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 573/2009 zollamtlich erfasst wurden.
3 Die Zollbehörden werden hiermit angewiesen, die Erfassung der Einfuhren nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 573/2009 einzustellen.
4 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions