Stellungnahme der Kommission vom 14. Januar 2010 zum Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus der Konditionierungs- und Lageranlage für radioaktive Abfälle (ICEDA) am Standort Bugey in Frankreich gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag (Nur der französische Text ist verbindlich) 2010/C 67/01 Am 13. Juli 2009 übermittelte die französische Regierung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag die Allgemeinen Angaben zum Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus der Konditionierungs- und Lageranlage für radioaktive Abfälle (ICEDA) am Standort Bugey in Frankreich. Auf der Grundlage dieser Angaben und nach Anhörung der Sachverständigengruppe nimmt die Kommission wie folgt Stellung:
1. Die Entfernung der ICEDA-Anlage zur nächstgelegenen Landesgrenze eines anderen Mitgliedstaats (in diesem Fall Italien) beträgt 117 km. Nach Italien ist Deutschland in 266 km Entfernung der nächstgelegene Mitgliedstaat. 2. Unter normalen Betriebsbedingungen ist nicht davon auszugehen, dass die Ableitungen gasförmiger Stoffe eine Exposition verursachen, die die Gesundheit der Bevölkerung in einem anderen Mitgliedstaat beeinträchtigt. 3. Die festen radioaktiven Abfälle werden am Standort zwischengelagert und später in eine vom französischen Staat genehmigte Behandlungs- oder Lageranlage überführt.
4. Im Falle nicht geplanter Freisetzungen radioaktiver Ableitungen nach einem Störfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung wäre nicht davon auszugehen, dass die in einem anderen Mitgliedstaat aufgenommenen Dosen die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen. Die Kommission gelangt somit zu dem Schluss, dass nicht davon auszugehen ist, dass die Durchführung des Plans zur Ableitung radioaktiver Stoffe aller Art aus der Konditionierungs- und Lageranlage für radioaktive Abfälle (ICEDA) am Standort Bugey in Frankreich im normalen Betrieb oder bei einem Störfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung eine radioaktive Verseuchung des Wassers, Bodens oder Luftraums eines anderen Mitgliedstaats verursachen wird.
Brüssel, den 14. Januar 2010 Für die Kommission Andris Piebalgs Mitglied der Kommission