2010/281/: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 14. Mai 2010 zur Einführung eines Programms für die Wertpapiermärkte (EZB/2010/5)
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Article 1 Einführung des Programms für die Wertpapiermärkte
Gemäß den Bestimmungen dieses Beschlusses können die Zentralbanken des Eurosystems a) zulässige börsengängige Schuldtitel, die von Zentralstaaten oder öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, begeben werden, auf dem Sekundärmarkt ankaufen, und b) zugelassene börsengängige Schuldtitel, die von privaten Rechtspersonen mit Sitz im Euro-Währungsgebiet begeben werden, auf den Primär- und Sekundärmärkten ankaufen.
Article 2 Zulassungskriterien für Schuldtitel
Börsengängige Schuldtitel sind zum endgültigen Ankauf gemäß dem Programm zugelassen, sofern sie sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllen: a) sie lauten auf Euro, und b) sie werden entweder i) von Zentralstaaten oder öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten begeben, deren Währung der Euro ist, oder ii) von anderen juristischen Personen mit Sitz im Euro-Währungsgebiet begeben und erfüllen die in Anhang I, Kapitel 6 der Leitlinie EZB/2000/7 vom 31. August 2000 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems aufgeführten Zulassungskriterien.
Article 3 Zugelassene Geschäftspartner
Die folgenden Geschäftspartner sind für das Programm zugelassen: a) Geschäftspartner, die für geldpolitische Operationen des Eurosystems gemäß Anhang I, Abschnitt 2.1 der Leitlinie EZB/2000/7 zugelassen sind, und b) alle anderen Geschäftspartner, die von einer Zentralbank des Eurosystems für die Anlage ihres auf Euro lautenden Anlageportfolios verwendet werden.
Article 4 Schlussbestimmung
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung auf der Website der EZB in Kraft.
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