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Seqlense EUR-Lex

2010/12/: Beschluss der Kommission vom 5. Januar 2010 zur Ausnahme bestimmter Finanzdienstleistungen des Postsektors in Italien von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10382) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32010D0012
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2010-01-05
In force since
2010-01-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die die Ausführung folgender Dienste in Italien ermöglichen sollen: a) Annahme von Spareinlagen von Kunden über ein Girokonto. b) Kreditvergabe auf Rechnung von Banken und akkreditierten Finanzmittlern. c) Anlagedienstleistungen und -tätigkeiten. d) Zahlungs- und Überweisungsdienstleistungen.

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.

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