2010/12/: Beschluss der Kommission vom 5. Januar 2010 zur Ausnahme bestimmter Finanzdienstleistungen des Postsektors in Italien von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10382) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die die Ausführung folgender Dienste in Italien ermöglichen sollen: a) Annahme von Spareinlagen von Kunden über ein Girokonto. b) Kreditvergabe auf Rechnung von Banken und akkreditierten Finanzmittlern. c) Anlagedienstleistungen und -tätigkeiten. d) Zahlungs- und Überweisungsdienstleistungen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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