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Seqlense EUR-Lex

2011/15/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 20. Dezember 2010 über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2010/31)

CELEX
32010D0031(01)
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2010-12-20
In force since
2011-01-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Eröffnung von Geldkonten

Die EZB kann auf Antrag der NZB eines das Darlehen aufnehmenden Mitgliedstaats zur Abwicklung von Zahlungen im Rahmen einer Vereinbarung über eine Darlehensfazilität Geldkonten eröffnen, die auf den Namen der betreffenden NZB lauten (nachfolgend: „NZB-Geldkonto“).

Article 2 Annahme von Zahlungen, die auf die Geldkonten eingehen

Ein NZB-Geldkonto wird ausschließlich zur Abwicklung von Zahlungen im Rahmen einer Vereinbarung über eine Darlehensfazilität verwendet.

Article 3 Entgegennahme von Anweisungen

Die EZB nimmt hinsichtlich eines NZB-Geldkontos lediglich Anweisungen der NZB entgegen, die das betreffende Konto führt.

Article 4 Salden von Geldkonten

NZB-Geldkonten dürfen zu keinem Zeitpunkt im Soll stehen. Von diesen Konten werden daher keine Zahlungen ausgeführt, die das Guthaben auf den Konten übersteigen.

Article 5 Vergütung

Die EZB verzinst das Guthaben, das sich länger als einen Geschäftstag auf einem NZB-Geldkonto befindet, zum geltenden EZB-Einlagesatz nach der Eurozinsmethode (actual/360).

Article 6 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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