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Seqlense EUR-Lex

Entscheidung der Kommission vom 23. September 2009 über die Beihilfe, die Polen Dell Products Poland Sp. z o.o. gewähren will C 46/08 (ex N 775/07) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 6868) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32010D0054
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2009-09-23
In force since
2010-02-02
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die staatliche Beihilfe mit einem Nennwert von 216365000 PLN, die Polen zugunsten von Dell Polska gewähren will, und die einer Beihilfehöchstintensität von 27,81 % des Bruttosubventionsäquivalents entspricht, ist nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.

2 In Anbetracht dessen wird die in Absatz 1 genannte Beihilfe genehmigt.

Article 2

Polen übermittelt der Kommission den ausführlichen Abschlussbericht mit Angaben zu den ausgezahlten Beihilfebeträgen sowie zur Ausführung der Beihilfevereinbarung und zu allen anderen Investitionsvorhaben in derselben Produktionsstätte innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Auszahlung der letzten Tranche entsprechend dem angemeldeten Zahlungsplan.

Article 3

Diese Entscheidung ist an die Republik Polen gerichtet.

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