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Seqlense EUR-Lex

2010/61/: Beschluss der Kommission vom 2. Februar 2010 über den Rechnungsabschluss bestimmter Zahlstellen in Deutschland und Portugal für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 2006 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 470)

CELEX
32010D0061
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2010-02-02
In force since
2010-02-05
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Rechnungen der deutschen Zahlstelle „Bayern-Umwelt“ und der portugiesischen Zahlstelle „IFADAP“ über die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 2006 finanzierten Ausgaben werden mit dem vorliegenden Beschluss abgeschlossen. Die Beträge, die von den Mitgliedstaaten gemäß dem vorliegenden Beschluss wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind im Anhang ausgewiesen.

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland und die Portugiesische Republik gerichtet.

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