2010/182/: Beschluss des Rates vom 16. Februar 2010 zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Griechenland beendet das derzeitige übermäßige Defizit so rasch wie möglich, spätestens aber im Jahr 2012.
2 Der Anpassungspfad zur Korrektur des übermäßigen Defizits beinhaltet eine jährliche strukturelle Anpassung um mindestens 3½ BIP-Prozentpunkte in den Jahren 2010 und 2011 sowie mindestens 2½ BIP-Prozentpunkte im Jahr 2012.
3 Der Anpassungspfad gemäß Absatz 2 erfordert, dass das gesamtstaatliche Defizit 21270 Mio. EUR im Jahr 2010, 14170 Mio. EUR im Jahr 2011 und 7360 Mio. EUR im Jahr 2012 nicht übersteigt.
4 Der Anpassungspfad gemäß Absatz 2 erfordert, dass die jährliche Veränderung des konsolidierten gesamtstaatlichen Bruttoschuldenstands 21760 Mio. EUR im Jahr 2010, 14680 Mio. EUR im Jahr 2011 und 7880 Mio. EUR im Jahr 2012 nicht übersteigt.
5 Die Reduzierung des Defizits sollte beschleunigt werden, wenn die wirtschaftliche Situation und die Haushaltssituation sich besser als erwartet entwickeln.
Article 2
Um das übermäßige Defizit zu beenden und den Anpassungspfad einzuhalten, führt Griechenland eine Reihe von Konsolidierungsmaßnahmen, einschließlich der im Stabilitätsprogramm genannten, durch, insbesondere folgende: A. BIS 15. MAI 2010 ZU ERGREIFENDE DRINGENDE KONSOLIDIERUNGSMASSNAHMEN Wie im Stabilitätsprogramm einschließlich der von Griechenland am 2. Februar 2010 angekündigten Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, wird Griechenland Ausgaben a) im Haushalt 2010 10 % der für die Ministerien vorgesehenen Mittel (außer Gehälter und Pensionen) für unvorhergesehene Ausgaben zurückstellen, bis die Mittelumschichtung zwischen den Ministerien abgeschlossen ist und feststeht, welche Ausgabenprogramme gekürzt werden sollen, damit die Ausgaben auf Dauer deutlich sinken; b) die Lohnkosten senken, insbesondere indem die Nominallöhne bei Zentralstaat, Kommunen, staatlichen Agenturen und anderen öffentlichen Einrichtungen eingefroren und Stellen abgebaut werden; 2010 keine Neueinstellungen vornehmen und unbesetzte Stellen im Sektor Gesamtstaat, einschließlich befristeter Stellen, streichen, insbesondere indem in den Ruhestand tretende Beamte nicht ersetzt werden; c) als ersten Schritt zur Verbesserung des Entlohnungssystems und Straffung der Tarifstruktur im öffentlichen Sektor die Sonderzulagen für Beamte kürzen (einschließlich Zulagen außerbudgetärer Herkunft), um eine Kürzung der Gesamtentlohnung im Sektor Gesamtstaat zu erreichen; d) nominale Kürzungen bei den Sozialversicherungsleistungen vornehmen, auch indem die Indexierung von Leistungen und Ansprüchen durch entsprechende Maßnahmen eingeschränkt wird; Einnahmen e) einen progressiven Steuertarif für alle Einkommensarten einführen und die Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkünften horizontal vereinheitlichen; f) sämtliche Steuerbefreiungen und autonome Steuerregelungen abschaffen, auch für Einkünfte aus Sonderzulagen für Beamte; g) für Selbständige Steuervorauszahlungen einführen; h) dauerhafte Abgaben auf Gebäude einführen und die Immobiliensteuern gegenüber den ab 31. Dezember 2009 geltenden Sätzen erhöhen; i) die Verbrauchsteuer auf Tabak, Alkohol und Kraftstoff gegenüber den ab 31. Dezember 2009 geltenden Sätzen erhöhen; j) die zurzeit geplanten Reformen am Steuersystem ausführlich erläutern und bis Ende März 2010 durchführen, wobei etwaige Effizienzgewinne für einen weiteren Defizitabbau genutzt werden. B. UNTERSTÜTZENDE MASSNAHMEN ZUR SICHERUNG DER HAUSHALTSZIELE 2010 a) Soweit sich eine Anzahl Risiken, mit denen die in Artikel 1 Absätze 3 und 4 genannten Obergrenzen für Defizit und Schuldenstand behaftet sind, verwirklicht, kündigt Griechenland in dem am 16. März 2010 vorzulegenden Bericht weitere Maßnahmen an, zusätzlich zu den Maßnahmen, die in Artikel 2 Teil A vorgesehen sind, um sicherzustellen, dass das Haushaltsziel für 2010 eingehalten wird. Diese zusätzlichen Maßnahmen sollten sich schwerpunktmäßig auf Ausgabenkürzungen konzentrieren (z. B. weitere Kürzung der laufenden und der Kapitalausgaben, auch durch Streichung der Einstellungen in die Reserve für unvorhergesehene Ausgaben), könnten aber auch einnahmenwirksame Maßnahmen umfassen (etwa die Erhöhung der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, die Einführung von Verbrauchsteuern auf Luxusgüter einschließlich Privatfahrzeuge, eine weitere Anhebung der Verbrauchsteuer auf Energieprodukte). Die erste diesbezügliche Bewertung findet anlässlich des ersten Berichts am 16. März 2010 statt. C. BIS ENDE 2010 ZU ERLASSENDE WEITERE MASSNAHMEN Ausgaben a) die notwendigen Reformen erlassen, um die budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung durch Reform des Gesundheits- und Rentensystems signifikant zu verringern, wobei diese Reformen im Rahmen des „Peer Review“-Verfahrens des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zu bestätigen sind, und insbesondere die Parameter des Rentensystems reformieren, um angesichts der Bevölkerungsalterung die langfristige finanzielle Tragfähigkeit des Rentensystems zu sichern; zu diesem Zweck sollte die Reform eine Senkung der Pensionsobergrenze, die progressive Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters für Frauen und Männer sowie eine Änderung der Rentenformel zur besseren Koppelung an die während des Erwerbslebens geleisteten Beiträge und für mehr Generationengerechtigkeit beinhalten, und eine Rationalisierung der Regelungen für die Aufstockung geringer Renten vorsehen; b) die Beschäftigung im Sektor Gesamtstaat abbauen, indem befristete Verträge weiter gekürzt und grundsätzlich nur einer von fünf in den Ruhestand tretenden Bediensteten ersetzt wird; c) das Entlohnungssystem für direkte Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung reformieren, wobei die Grundsätze für Lohnbildung und -planung vereinheitlicht werden und die Tarifstruktur mit dem Ziel gestrafft wird, die Lohnkosten zu senken; auch auf der kommunalen Ebene müssen die Lohnkosten gesenkt werden, und die neue einheitliche Tarifordnung für den öffentlichen Sektor muss in differenzierterer Form auch auf die Kommunen und verschiedene andere Agenturen angewandt werden, wobei gleichermaßen zu gewährleisten ist, dass der öffentliche Sektor die besten Kräfte halten kann; Einnahmen d) den Kampf gegen Steuerumgehung und Steuerbetrug ernsthaft verstärken (insbesondere im Hinblick auf MwSt., KSt. und die Besteuerung von Selbständigen), auch indem Steuerzahlungen nachdrücklicher rechtlich durchgesetzt und etwaige Erlöse für einen weiteren Defizitabbau genutzt werden; e) die Steuerverwaltung weiter modernisieren, unter anderen indem eine uneingeschränkt rechenschaftspflichtige Steuerverwaltung geschaffen wird, die jährliche Ziele setzen sollte und innerhalb von Bewertungssystemen operiert, mit denen die Leistung der Finanzämter überwacht wird; in Bezug auf hochrangige Mitarbeiter, Infrastruktur und Ausrüstung sowie Leitungsstrukturen und Systeme für den Informationsaustausch die nötigen Mittel zur Verfügung stellen, wobei gleichzeitig genügende Sicherungen gegen politische Einflussnahme bestehen sollten; Haushaltspolitischer Rahmen f) ausführlich erläutern, welche Maßnahmen 2011 und 2012 durchzuführen sind, um die in der Aktualisierung vom Januar 2010 gesetzten Ziele zu erreichen; g) die Position des Finanzministeriums bei der Ausarbeitung des jährlichen Haushaltsgesetzes gegenüber den Fachministerien stärken und ihm bessere Kontrollmöglichkeiten beim Haushaltsvollzug einräumen; außerdem die tatsächliche Durchführung einer programmbezogenen Haushaltsplanung sicherstellen; h) den Obersten Rechnungshof weiter reformieren, unter anderem indem eine uneingeschränkt rechenschaftspflichtige Haushaltsverwaltung eingerichtet wird, die mehrjährige Ausgabenziele setzen und innerhalb eines Leistungskontroll- und Bewertungssystems operieren sollte; in Bezug auf hochrangige Mitarbeiter, Infrastruktur und Ausrüstung sowie Leitungsstrukturen und Systeme für den Informationsaustausch die nötigen Mittel zur Verfügung stellen; dabei sollten genügende Sicherungen gegen politische Einflussnahme bestehen; i) einen mittelfristigen Haushaltsrahmen mit verbindlichen Ausgabenplafonds auf der Grundlage einer mehrjährigen Ausgabenvorschrift beschließen und eine unabhängige Haushaltspolitik-Agentur einrichten, die öffentlich und zeitnah über Haushaltspläne und Haushaltsvollzug aller gesamtstaatlicher Stellen, die öffentliche Gelder verwalten, Bericht erstattet; j) innerhalb des in Ziffer i genannten mittelfristigen Haushaltsrahmens für die mittlere Frist unverzüglich weitere unbefristete ausgabensenkende Maßnahmen bekannt geben; k) den Kampf gegen die Korruption in der öffentlichen Verwaltung ernsthaft verstärken, insbesondere im Hinblick auf Löhne und Zulagen im öffentlichen Sektor, öffentliche Beschaffung sowie Steuerveranlagung und Steuereinzug; l) die notwendigen Schritte einleiten, um eine Verkürzung der durchschnittlichen Laufzeit öffentlicher Anleihen zu vermeiden; m) die Anstrengungen fortsetzen, andere Faktoren als die Nettokreditaufnahme, die zu einer Veränderung des Schuldenniveaus beitragen, in den Griff zu bekommen. D. BIS 2012 ZU ERLASSENDE WEITERE KONSOLIDIERUNGSMASSNAHMEN Ausgaben a) 2011 und 2012 Anpassungsmaßnahmen dauerhafter Art durchführen, die sich schwerpunktmäßig vor allem auf die laufenden Ausgaben konzentrieren; insbesondere Ausgabenkürzungen einführen, die auf dauerhafte Einsparungen beim Staatsverbrauch, einschließlich Lohnkosten und Sozialleistungen, gerichtet sind, und die Beschäftigung im öffentlichen Sektor abbauen; Einnahmen b) innerhalb eines mittelfristigen Haushaltsrahmens die Reform der Steuerverwaltung energisch fortsetzen, wobei etwaige Einnahmen für den Defizitabbau verwendet werden; Haushaltspolitischer Rahmen c) die institutionellen Verfahren für die Erstellung verlässlicher und plausibler amtlicher Haushaltsvorausschätzungen, die den verfügbaren jüngsten Vollzugsentwicklungen und -trends Rechnung tragen, ausbauen; zu diesem Zweck sollten die amtlichen makroökonomischen Prognosen von externen Sachverständigen überprüft werden; die Prognose der Kommissionsdienststellen wird als Referenz herangezogen; d) keine einmaligen defizitsenkenden Maßnahmen in die Haushaltsziele einbeziehen; e) innerhalb des mittelfristigen Haushaltsrahmens zusätzliche unbefristete ausgabensenkende Maßnahmen ergreifen, um das mittelfristige Ziel eines nahezu ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalts zu erreichen.
Article 3
Um eine zeitnahe und wirksame Einnahmen- und Ausgabenkontrolle sowie eine ordnungsgemäße Überwachung der Haushaltsentwicklungen zu ermöglichen, sollte Griechenland a) bis 15. Mai 2010 Rechtsvorschriften erlassen, mit denen die monatliche Veröffentlichung von Berichten über den Haushaltsvollzug jeweils spätestens zehn Tage nach Monatsende zur Pflicht gemacht wird; b) die bestehende gesetzliche Verpflichtung der Sozialversicherungsfonds und Krankenhäuser, alljährlich einen Jahresabschluss und eine Bilanz zu veröffentlichen, durchsetzen; c) die Anstrengungen zur Verbesserung der Erhebung und Verarbeitung von Daten zum Gesamtstaat fortführen, insbesondere indem die Kontrollmechanismen bei den Statistikbehörden und beim Obersten Rechnungshof ausgebaut werden und bei fehlerhaften Angaben effektiv eine persönliche Haftung gewährleistet wird, um die umgehende Bereitstellung gesamtstaatlicher Daten von hoher Qualität gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 2223/96, (EG) Nr. 264/2000, (EG) Nr. 1221/2002, (EG) Nr. 501/2004, (EG) Nr. 1222/2004, (EG) Nr. 1161/2005, (EG) Nr. 223/2009 und (EG) Nr. 479/2009 sicherzustellen; d) mit der Kommission (Eurostat) zusammenarbeiten, um unverzüglich einen Aktionsplan zur Behebung statistischer, institutioneller und im Bereich der Governance bestehender Unzulänglichkeiten zu vereinbaren; e) mit der Kommission (Eurostat) zusammenarbeiten und bei der Erhebung von Finanzstatistiken und sonstigen makroökonomischen Statistiken vor Ort geeignete technische Hilfe erhalten.
Article 4
1 Griechenland übermittelt dem Rat und der Kommission und veröffentlicht bis spätestens 16. März 2010 einen Bericht, in dem es darlegt, nach welchem Zeitplan die gemäß Artikel 2 eingeführten Maßnahmen umgesetzt werden sollen, einschließlich der notwendigen Maßnahmen nach Artikel 2 Teil B, um die Haushaltsziele 2010 zu erreichen.
2 Griechenland übermittelt dem Rat und der Kommission und veröffentlicht bis spätestens 15. Mai 2010 einen Bericht, in dem es darlegt, mit welchen Maßnahmen diesem Beschluss Folge geleistet werden soll. In der Folge übermittelt und veröffentlicht Griechenland diese Berichte vierteljährlich.
3 Die Berichte gemäß Absatz 2 sollten ausführliche Angaben zu Folgendem enthalten: a) konkrete Maßnahmen, die bis zum Berichtstermin durchgeführt wurden, um diesem Beschluss nachzukommen, einschließlich ihrer quantifizierten Haushaltsauswirkungen; b) konkrete Maßnahmen, die nach dem Berichtstermin durchgeführt werden sollen, um diesem Beschluss nachzukommen, Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen und eine Schätzung ihrer Haushaltsauswirkungen; c) monatlicher Vollzug des Staatshaushalts; d) Haushaltsvollzug der Sozialversicherung, Kommunen und außerbudgetären Fonds im Jahresverlauf; e) Emissionen und Tilgungen von Staatsanleihen; f) Entwicklungen bei der unbefristeten und befristeten Beschäftigung im öffentlichen Sektor; g) öffentliche Ausgaben vor Auszahlung (aufgelaufene Zahlungsrückstände) und h) Finanzlage der öffentlichen Unternehmen und anderen öffentlichen Einrichtungen (diese Informationen werden jährlich gegeben).
4 Die Kommission und der Rat analysieren die Berichte, um die Befolgung dieses Beschlusses durch Griechenland zu bewerten. Bei diesen Bewertungen kann die Kommission die Maßnahmen angeben, die notwendig sind, um den Anpassungspfad zur Korrektur des übermäßigen Defizits gemäß diesem Beschluss einzuhalten.
Article 5
Griechenland ergreift wirksame Maßnahmen, um diesem Beschluss bis zum 15. Mai 2010 nachzukommen.
Article 6
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Notifizierung wirksam.
Article 7
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions