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Seqlense EUR-Lex

Entscheidung der Kommission vom 18. November 2009 über die staatliche Beihilfe C 18/09 (ex N 360/09), die Belgien der KBC gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 8980) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32010D0396
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2009-11-18
In force since
2010-07-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Bei der staatlichen Schutzmaßnahme, die das Königreich Belgien zugunsten der KBC durchgeführt hat, handelt es sich um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag, die bei Erfüllung der in Anhang I aufgeführten Verpflichtungen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist.

Article 2

Das Königreich Belgien setzt die Kommission binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung von den Maßnahmen in Kenntnis, die ergriffen wurden, um dieser Entscheidung nachzukommen. Außerdem legt das Königreich Belgien ab dem Datum dieser Entscheidung regelmäßig alle sechs Monate einen detaillierten Bericht vor.

Article 3

Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien gerichtet.

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