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Seqlense EUR-Lex

2010/479/EU: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko betreffend Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

CELEX
32010D0479
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2010-07-12
In force since
2010-07-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko betreffend Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 beruht auf dem im Entwurf beigefügten Beschluss des Gemischten Ausschusses.

Article 2

Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 1

Die in den Anmerkungen 2 und 3 der Anlage IIa des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 festgelegten Ursprungsregeln gelten statt der in Anlage II des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 festgelegten Ursprungsregeln bis zum 30. Juni 2014.

Article 2

Dieser Beschluss tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien durch Austausch schriftlicher Notifikationen einander den Abschluss ihrer jeweils erforderlichen rechtlichen Verfahren bestätigen. Artikel 1 gilt mit Wirkung vom 1. Juli 2009.

Relations

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