2010/750/EU: Beschluss der Kommission vom 3. Dezember 2010 zur Festlegung des Restbetrags, der beim Abschluss der aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanzierten Übergangsprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums an Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen und die Slowakei zu zahlen bzw. von diesen wiedereinzuziehen ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 8471)
Text
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Article 1
Die Restbeträge, die gemäß diesem Beschluss im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen und der Slowakei von den betreffenden Mitgliedstaaten wiedereinzuziehen bzw. an diese zu zahlen sind, sind im Anhang aufgeführt.
Article 2
Mit diesem Beschluss werden die Restbeträge der noch verbleibenden aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanzierten Übergangsprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums festgesetzt.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Estland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Malta, die Republik Polen und die Slowakische Republik gerichtet.
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