Verordnung (EU) Nr. 200/2010 der Kommission vom 10. März 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf ein Unionsziel zur Senkung der Prävalenz von Salmonella -Serotypen bei erwachsenen Gallus - gallus -Zuchtherden (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Unionsziel
1 Ab dem 1. Januar 2010 gilt entsprechend Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Verringerung von Salmonella spp. bei Gallus-gallus-Zuchtherden folgendes Unionsziel („Unionsziel“): Der Anteil der erwachsenen Gallus-gallus-Zuchtherden, die in Bezug auf Salmonellaenteritidis, Salmonella infantis, Salmonella hadar, Salmonella typhimurium bzw. Salmonella virchow („relevante Salmonella-Serotypen“) positiv reagiert haben, darf höchstens 1 % betragen. Für Mitgliedstaaten mit weniger als 100 erwachsenen Gallus-gallus-Zuchtherden besteht das Unionsziel ab dem 1. Januar 2010 darin, dass pro Jahr für höchstens eine dieser Herden ein positiver Befund in Bezug auf die relevanten Salmonella-Serotypen vorliegt.
2 Das Untersuchungsverfahren, das zur Feststellung der Fortschritte im Hinblick auf das Unionsziel erforderlich ist, wird im Anhang beschrieben.
Article 2 Überprüfung des Unionsziels
Die Kommission überprüft das Unionsziel gemäß den Informationen, die entsprechend dem Untersuchungsverfahren nach Artikel 1 Absatz 2 dieser Verordnung gesammelt werden, sowie gemäß den Kriterien in Artikel 4 Absatz 6 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003.
Article 3 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005
1 Die Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 wird aufgehoben.
2 Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Article 4 Übergangsmaßnahmen
Für die Bekämpfungsprogramme, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung genehmigt wurden, gelten weiterhin die Bestimmungen des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005.
Article 5 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2010.
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