Verordnung (EU) Nr. 838/2010 der Kommission vom 23. September 2010 zur Festlegung von Leitlinien für den Ausgleichsmechanismus zwischen Übertragungsnetzbetreibern und für einen gemeinsamen Regelungsrahmen im Bereich der Übertragungsentgelte Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Übertragungsnetzbetreiber erhalten für die infolge der Durchleitung grenzüberschreitender Stromflüsse über ihre Netze entstehenden Kosten einen Ausgleich auf der Grundlage der in Teil A des Anhangs festgelegten Leitlinien.
Article 2
Die von Netzbetreibern für den Zugang zum Übertragungsnetz erhobenen Entgelte werden in Einklang mit den Leitlinien in Teil B festgesetzt.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 3. März 2011.
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