Verordnung (EU) Nr. 892/2010 der Kommission vom 8. Oktober 2010 über den Status bestimmter Erzeugnisse hinsichtlich Futtermittelzusatzstoffen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang aufgeführten Stoffe, Mikroorganismen und Zubereitungen (die „Erzeugnisse“) sind keine Futtermittelzusatzstoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003.
Article 2
Die in Teil 1 des Anhangs aufgeführten Erzeugnisse gelten nicht mehr als Futtermittelzusatzstoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003.
Article 3
Die in Teil 1 des Anhangs aufgeführten Erzeugnisse, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen gekennzeichnet sind, dürfen weiterhin bis zum 9. Oktober 2013 in Verkehr gebracht werden und in Verkehr bleiben, bis die Bestände erschöpft sind. Das Gleiche gilt für Futtermittel-Ausgangsstoffe oder Mischfuttermittel, in deren Kennzeichnung diese Erzeugnisse als Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 aufgeführt sind.
Article 4
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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