2011/110/EU: Beschluss der Kommission vom 15. September 2010 über die staatliche Beihilfe C 8/09 (ex N 357/08), die Italien zugunsten des Unternehmens Fri-El Acerra S.r.l. gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 6159) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe, die die Italienische Republik in Höhe von 19,5 Mio. EUR zugunsten von Fri-El Acerra S.r.l. gewähren will, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar. Aus diesem Grund darf diese Beihilfemaßnahme nicht durchgeführt werden.
Article 2
Die Italienische Republik teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um dem Beschluss nachzukommen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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