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Seqlense EUR-Lex

2011/117/EU: Beschluss des Rates vom 18. Januar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung

CELEX
32011D0117
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2011-01-18
In force since
2011-01-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung („Abkommen“) wird genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, die Notifizierung nach Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens im Namen der Union vorzunehmen, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch dieses Abkommen gebunden zu sein ( 4 ) .

Article 3

Die Kommission, die von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten unterstützt wird, vertritt die Union in dem mit Artikel 12 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss.

Article 4

Der Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss zur Annahme von dessen in Artikel 12 Absatz 4 des Abkommens vorgesehener Geschäftsordnung wird von der Kommission nach Anhörung eines vom Rat benannten besonderen Ausschusses festlegt.

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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