2011/162/EU: Beschluss des Rates vom 14. März 2011 zur Festlegung des von der Europäischen Union auf der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens zu vertretenden Standpunkts zu den Änderungen des Anhangs III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel
Text
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Article 1
Der von der Union auf der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens zu vertretende Standpunkt besteht darin, dass die Kommission im Namen der Union in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Union fallen, die Annahme der Änderungen von Anhang III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel im Hinblick auf die Aufnahme von Chrysotilasbest, Endosulfan, Alachlor und Aldicarb unterstützt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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