2011/374/Euratom: Beschluss des Rates vom 17. Juni 2011 über die Aufrechterhaltung der Vergünstigungen des gemeinsamen Unternehmens Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG)
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Article 1
Die Mitgliedstaaten verlängern die dem gemeinsamen Unternehmen Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) gewährten folgenden, in Anhang III des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft genannten Vergünstigungen um die Dauer von acht Jahren ab 1. Januar 2010: 1. im Rahmen von Nummer 4 des Anhangs III des Vertrags die Befreiung von der Grunderwerbsteuer; 2. im Rahmen von Nummer 5 des Anhangs III des Vertrags: die Befreiung von der Grundsteuer; die Befreiung von dem gemäß § 8 Ziffer 1 Gewerbesteuergesetz auf die Dauerschuldzinsen entfallenden Teil der Gewerbeertragsteuer.
Article 2
Die in Artikel 1 genannten Vergünstigungen werden der HKG unter der Voraussetzung gewährt, dass sie der Europäischen Kommission alle gewerblichen, technischen und wirtschaftlichen Kenntnisse, einschließlich der sicherheitsrelevanten Informationen, zur Verfügung stellt, die die HKG während der Durchführung des Programms der Stilllegung des Kernkraftwerks bis zum Stadium des sicheren Einschlusses und des Programms zur Überwachung der eingeschlossenen kerntechnischen Anlagen erwirbt. Diese Verpflichtung bezieht sich auf sämtliche Kenntnisse, die die HKG gemäß den mit ihr geschlossenen Verträgen mitteilen darf. Die Kommission bestimmt, welche Kenntnisse ihr mitzuteilen sind sowie auf welchem Weg die Mitteilung zu erfolgen hat, und gewährleistet, dass diese Kenntnisse weitergegeben werden.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten und an die HKG gerichtet.
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