2011/803/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 30. November 2011 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Zusammenhang mit den Notimpfungsplänen gegen die Blauzungenkrankheit in Österreich 2007 und 2008 entstandenen Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8729)
Text
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Article 1
Die finanzielle Beteiligung der Union an den im Rahmen der Tilgung der Blauzungenkrankheit in Österreich 2007 und 2008 entstandenen Kosten wird auf 1706326,35 EUR festgesetzt. Dieser Beschluss ist ein Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 75 der Haushaltsordnung.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.
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