Beschluss der Kommission vom 10. Oktober 2011 zur Änderung des Beschlusses 2007/602/EG zur Ernennung der Mitglieder der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz
Text
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Article 1
„4 Die Mitglieder bleiben nach ihrer Ernennung bis zum 2. November 2013 im Amt.“
„5 Mitglieder, die nicht mehr in der Lage sind, einen wirksamen Beitrag zur Arbeit der Gruppe zu leisten, die ihr Amt niederlegen oder gegen Absatz 3 dieses Artikels oder gegen Artikel 339 AEUV verstoßen, können von der Kommission ersetzt werden.“
„7 Die Namen der ad personam ernannten Mitglieder sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt. Die Erfassung, Verarbeitung und Veröffentlichung der Namen der Mitglieder erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.“
Article 2
Der Anhang dieses Beschlusses, in dem die Mitglieder der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern aufgeführt sind, wird als Anhang in den Beschluss 2007/602/EG aufgenommen.
Article 3
Dieser Beschluss wird am 2. November 2011 wirksam.
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