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Empfehlung der Kommission vom 16. September 2011 über die Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme im Bereich „Intakte und fruchtbare Meere und Ozeane“

CELEX
32011H0921(01)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2011-09-16
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung der Kommission vom 16. September 2011 über die Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme im Bereich „ Intakte und fruchtbare Meere und Ozeane “ 2011/C 276/01 DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 181, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Europa hat Küsten in einer Länge von 89000 km an zwei Ozeanen und vier Meeren. In den Küstengebieten der EU leben etwa 40 % der Bevölkerung und werden etwa 40 % des BIP erwirtschaftet. Die Küsten leisten einen entscheidenden Beitrag zu wichtigen Wirtschaftszweigen wie Seeverkehr und Handel, Bio-Wirtschaft in den Meeren, Energieerzeugung und Fremdenverkehr.

(2) In ihrer Mitteilung vom 10. Oktober 2007 mit dem Titel „ Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union “ legt die Kommission dar, dass eine integrierte Meerespolitik Europa in die Lage versetzen wird, den Herausforderungen im Zusammenhang mit Globalisierung und Wettbewerb, Klimawandel, Gefährdung der Meeresumwelt, Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie Energie-Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit besser zu begegnen. Außerdem erklärt sie, dass diese Politik durch Exzellenz in meereswissenschaftlicher Forschung, Technologie und Innovation getragen werden muss.

(3) Die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) , die einen ökosystemorientierten Ansatz für menschliche Tätigkeiten vorsieht, dient dem Ziel, einen guten Umweltzustand der Meeresgewässer überall dort herzustellen oder zu erhalten, wo dies zu ökologisch vielfältigen und dynamischen Ozeanen und Meeren beiträgt, die sauber, intakt und fruchtbar sind. Diese Richtlinie, die die Umweltsäule der künftigen Meerespolitik der Europäischen Union bilden soll, sieht auch vor, dass die Unterstützung der zugehörigen Forschung dauerhafter Bestandteil der Forschungs- und Entwicklungspolitik sein sollte.

(4) In der Mitteilung der Kommission „ Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum “ wird dargelegt, dass die Union insbesondere die EU-Meerespolitik stärker dazu nutzen sollte, ihre Ziele in Bezug auf die Emissionsreduzierung und die biologische Vielfalt zu verwirklichen, dem Klimawandel zu begegnen, die Katastrophenvorbeugung und -intervention zu verbessern, einen effizienteren Ressourceneinsatz zu erreichen und einen Beitrag zur Verbesserung der globalen Ernährungssicherheit zu leisten. (5) Die Mitteilung der Kommission „ Eine Europäische Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung: ein kohärenter Rahmen für den Europäischen Forschungsraum zur Förderung der nachhaltigen Nutzung von Ozeanen und Meeren “ dient dem Ziel einer gemeinsamen Programmplanung auf dem Gebiet der meereswissenschaftlichen und meerestechnischen Forschung, wo immer dies sinnvoll ist und von den betreffenden Mitgliedstaaten befürwortet wird, und soweit es den Grundsätzen und Mechanismen entspricht, die in der einschlägigen Mitteilung der Kommission vom 15.

Juli 2008 „ Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme: bessere Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen durch Zusammenarbeit “ festgelegt sind. (6) Auf seiner Tagung am 26. Mai 2010 befand der Rat (Wettbewerbsfähigkeit), dass im Bereich „ Intakte und fruchtbare Meere und Ozeane “ eine gemeinsame Programmplanung angesichts der aktuellen fragmentierten Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten einen wesentlichen Mehrwert bringen würde . In seinen Schlussfolgerungen erkannte er daher die Notwendigkeit an, eine gemeinsame Programmplanungsinitiative in diesem Bereich einzuleiten, und forderte die Kommission auf, sich an der Vorbereitung zu beteiligen.

Der Rat bekräftigte außerdem, dass die gemeinsame Programmplanung ein Prozess sei, der von den Mitgliedstaaten gestaltet wird und bei dem die Kommission eine unterstützende Rolle übernimmt. Wie die Auswertung der nationalen Forschungsaktivitäten im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen bestätigt hat, ist eine bessere Koordinierung notwendig, um die Effektivität und die Wirkung der Forschung zu steigern und Doppelarbeit zu vermeiden, und zwar durch die Aufstellung eines gemeinsamen europäischen Forschungsplans. (7) Die teilnehmenden Länder haben ihre Beteiligung an einer solchen Initiative der Gemeinsamen Programmplanung (JPI) durch Übermittlung formeller Verpflichtungserklärungen bekräftigt.

(8) Eine gemeinsame Planung der Forschungsprogramme auf meereswissenschaftlichem und meerestechnischem Gebiet würde eine Koordinierung der Forschung auf diesem Gebiet ermöglichen und dadurch wesentlich zur Schaffung eines voll funktionsfähigen Europäischen Forschungsraums im Bereich der Meere und Ozeane beitragen, um eine nachhaltige Nutzung vorhandener und noch unbekannter Ressourcen zu ermöglichen, die Führungsposition Europas und die Wettbewerbsfähigkeit der Meereswirtschaft zu stärken sowie gleichzeitig die Meeresumwelt zu schützen und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels beizutragen.

(9) Im Hinblick auf die mit dieser Empfehlung vorgegebenen Ziele sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Initiativen zu prüfen, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung des strategischen Forschungsplans unterstützen könnte. (10) Damit die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten kann, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig über die Fortschritte dieser gemeinsamen Programmplanungsinitiative berichten — HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN: 1. Die Mitgliedstaaten sollten — soweit notwendig — ihr gemeinsames Konzept dafür aktualisieren, wie Forschungszusammenarbeit und -koordinierung auf EU-Ebene dazu beitragen können, die Herausforderung der Erhaltung intakter und fruchtbarer Meere und Ozeane und der optimalen Nutzung ihrer Ressourcen zu meistern .

2. Die Mitgliedstaaten sollten ferner einen gemeinsamen strategischen Forschungsplan entwickeln, in dem der mittel- bis langfristige Forschungsbedarf und die mittel- bis langfristigen Forschungsziele im Bereich der Erforschung der Meere und Ozeane festgelegt werden. Der strategische Forschungsplan sollte einen Durchführungsplan enthalten, in dem Prioritäten und Zeitpläne vorgegeben und die für seine Umsetzung erforderlichen Maßnahmen, Instrumente und Ressourcen festgelegt werden. 3. Die Mitgliedstaaten sollten die folgenden Maßnahmen in den strategischen Forschungsplan und den Durchführungsplan aufnehmen: a) Abschluss der Ermittlung und Austausch von Informationen über relevante nationale Programme und Forschungstätigkeiten und Kapazitäten; b) Ausbau der gemeinsamen Zukunftsforschung und der Technologiebewertungskapazitäten; c) Austausch von Informationen, Ressourcen, bewährten Praktiken, Methoden und Leitlinien; d) Bestimmung von Bereichen oder Forschungstätigkeiten, für die die Koordinierung oder ggf. gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder die Bündelung von Ressourcen einen Nutzen bringen würde; e) Festlegung der Modalitäten für die Forschungstätigkeiten, die in den unter Buchstabe d genannten Bereichen gemeinsam durchgeführt werden sollen; f) gegebenenfalls gemeinsame Nutzung vorhandener Forschungsinfrastrukturen oder koordinierte Entwicklung neuer Instrumente wie Meeresbeobachtungsinfrastrukturen;

Entwicklung von Modellen und Anwendungen für die ermittelten Anforderungen; g) Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie eines Umfelds der offenen Innovation zwischen den verschiedenen Forschungstätigkeiten und Wirtschaftsbereichen im Zusammenhang mit Meeresbeobachtung, Meeresressourcen und Meerestätigkeiten; h) Förderung interdisziplinärer Konzepte und Anregung des themenübergreifenden Austauschs und Zusammenwirkens zu allen meereswissenschaftlichen und meerestechnischen Fragen; i) Entwicklung geeigneter Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik in Bezug auf einschlägige Fragen wie die Umsetzung der Richtlinie 2008/58/EG und die maritime Raumplanung als wesentliches Ziel der Mitteilung „ Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union “ .

4. Die Mitgliedstaaten sollten eine gemeinsame Verwaltungsstruktur im Bereich der Erforschung der Meere und Ozeane einrichten, deren Aufgabe es ist, gemeinsame Bedingungen, Regeln und Verfahren für die Zusammenarbeit und Koordinierung festzulegen und die Umsetzung des strategischen Forschungsplans zu überwachen. 5. Die Mitgliedstaaten sollten den strategischen Forschungsplan auch mittels ihrer nationalen Forschungsprogramme oder anderer nationaler Forschungstätigkeiten und im Einklang mit den Leitlinien zu den Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Programmplanung, die von der hochrangigen Gruppe des Rates für die gemeinsame Programmplanung ausgearbeitet wurden, gemeinsam umsetzen.

6. Ferner sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Initiativen zu prüfen, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung des strategischen Forschungsplans unterstützen kann, und um die gemeinsamen Programme mit anderen Initiativen der Union in diesem Bereich zu koordinieren, insbesondere auch mit den im Europäischen Forschungsraum bestehenden Netzen für meereswissenschaftliche und -technische Forschung und dem Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS). 7. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig in Form jährlicher Fortschrittsberichte über die Fortschritte bei dieser Initiative für die gemeinsame Programmplanung berichten.

Brüssel, den 16. September 2011 Für die Kommission Máire Geoghegan-Quinn Mitglied der Kommission

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