Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1022/2011 der Kommission vom 14. Oktober 2011 zur Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Cyclanilid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1 Nichterneuerung der Genehmigung
Die Genehmigung für den Wirkstoff Cyclanilid wird nicht erneuert.
Article 2 Übergangsbestimmungen
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zulassungen für Cyclanilid enthaltende Pflanzenschutzmittel spätestens am 30. April 2012 aufgehoben werden.
Article 3 Schonfristen
Jede von einem Mitgliedstaat für Cyclanilid enthaltende Pflanzenschutzmittel gewährte Schonfrist endet spätestens am 31. Oktober 2012 für Verkauf und Vertrieb sowie spätestens am 31. Oktober 2013 für die Entsorgung, Lagerung und Verwendung bestehender Lagerbestände.
Article 4 Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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