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Seqlense EUR-Lex

2012/211/EU: Beschluss des Rates vom 13. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/734/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen

CELEX
32012D0211
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2012-03-13
In force since
2012-03-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(2 Der Anpassungspfad zur Korrektur des übermäßigen Defizits zielt darauf ab, ein gesamtstaatliches Primärdefizit (Defizit ohne Zinsausgaben) von höchstens 2037 Mio. EUR (1,0 % des BIP) im Jahr 2012 sowie einen Primärüberschuss von mindestens 3652 Mio. EUR (1,8 % des BIP) im Jahr 2013 und 9352 Mio. EUR (4,5 % des BIP) im Jahr 2014 zu erreichen. Nach der Umschuldung sind diese Primärsaldo-Ziele mit einem Gesamtdefizit von 14811 Mio. EUR (7,3 % des BIP) im Jahr 2012, 9462 Mio. EUR (4,7 % des BIP) im Jahr 2013 und 4499 Mio. EUR (2,2 % des BIP) im Jahr 2014 vereinbar. Zur Erreichung dieses Ziels muss im Zeitraum von 2009 bis 2014 eine Verbesserung des strukturellen Saldos um mindestens 10 % des BIP erzielt werden. Erlöse aus der Privatisierung von (finanziellen und nichtfinanziellen) Vermögenswerten sowie alle Transferzahlungen im Zusammenhang mit dem Beschluss der Eurogruppe vom 21. Februar 2012 zu den Einkünften der nationalen Zentralbanken der Eurozone, einschließlich der Bank of Greece, die aus den Anteilen ihrer Investitionsportfolios an griechischen Staatsanleihen stammen, dürfen die geforderte Konsolidierungsanstrengung nicht verringern und werden bei der Bewertung dieser Ziele nicht berücksichtigt.

3 Der in Absatz 2 genannte Anpassungspfad steht in Einklang mit einer jährlichen Veränderung des konsolidierten gesamtstaatlichen Schuldenstands um -26954 Mio. EUR im Jahr 2012, 6775 Mio. EUR im Jahr 2013 und 1492 Mio. EUR im Jahr 2014.“

„(7a Griechenland trifft unverzüglich die folgenden Maßnahmen: a) Senkung der Arzneimittelausgaben um mindestens 1076 Mio. EUR im Jahr 2012; b) Senkung der Überstundenvergütung für Krankenhausärzte um mindestens 50 Mio. EUR im Jahr 2012; c) Kürzungen bei der Beschaffung von Militärgütern um 300 Mio. EUR (Zahlungen und Lieferungen) im Jahr 2012; d) Kürzung um 10 % bei der Vergütung von gewählten Amtsträgern und zugehörigen Mitarbeitern auf kommunaler Ebene im Jahr 2012 und Senkung der Zahl der stellvertretenden Bürgermeister und zugehörigen Mitarbeiter im Jahr 2013 mit dem Ziel, im Jahr 2012 mindestens 9 Mio. EUR und im Jahr 2013 weitere 28 Mio. EUR einzusparen; e) Senkung der zentralstaatlichen operativen Ausgaben und der wahlbedingten Ausgaben um mindestens 370 Mio. EUR (gegenüber dem Haushalt 2012), davon mindestens 100 Mio. EUR bei operativen Ausgaben im militärischen Bereich und mindestens 70 Mio. EUR im Bereich der Wahlausgaben; f) Senkung der operativen Ausgaben der Kommunalverwaltung mit dem Ziel, im Jahr 2012 mindestens 50 Mio. EUR einzusparen; g) Kürzungen der Beihilfen für Bewohner entlegener Gebiete und der Zuschüsse an verschiedene, den Ministerien unterstehende Einrichtungen mit dem Ziel, die Ausgaben im Jahr 2012 um mindestens 190 Mio. EUR zu senken; h) Kürzung der Mittel für öffentliche Investitionen um 400 Mio. EUR im Jahr 2012. Diese Kürzung der Investitionsmittel wird keine Auswirkungen auf Projekte haben, die mit Strukturfondsmitteln kofinanziert werden (unter anderem TEN-T-Vorhaben); i) Veränderungen bei Zusatzrentenkassen und Pensionskassen, die hohe Durchschnittsrenten auszahlen oder hohe Zuschüsse aus dem Haushalt erhalten, sowie Kürzungen bei anderen hohen Renten mit dem Ziel, im Jahr 2012 mindestens 450 Mio. EUR (netto, nach Abrechnung der Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) einzusparen; j) Kürzungen bei den Familienbeihilfen für einkommensstarke Haushalte mit dem Ziel, im Jahr 2012 43 Mio. EUR einzusparen; k) Ministerialentscheidungen zur vollständigen Einführung der neuen Lohn- und Gehaltstabelle in allen einschlägigen Einrichtungen und gesetzliche Regelung der Modalitäten für die Rückforderung zu viel gezahlter Löhne und Gehälter rückwirkend ab November 2011; l) Änderung der Artikel 3 und 21 des Gesetzes 4038/2012 zur Überarbeitung der Voraussetzungen für eine Verlängerung der Ratenzahlungspläne für überfällige Steuern und Sozialversicherungsbeiträge: Ratenzahlungspläne werden nur für bestehende überfällige Beträge von unter 10000 EUR für Privatpersonen und 75000 EUR für Unternehmen gelten. Steuerpflichtige, die einen verlängerten Ratenzahlungsplan beantragen, sollten gegenüber den Steuerbehörden sämtliche Rechnungsabschlüsse offenlegen; m) Rahmengesetz mit einer gründlichen Überarbeitung der Funktionsweise ergänzender/zusätzlicher öffentlicher Altersversorgungssysteme, mit dem Ziel, die Rentenausgaben zu stabilisieren, die Haushaltsneutralität dieser Systeme zu sichern und die mittel- und langfristige Tragfähigkeit des Gesamtsystems zu gewährleisten.“

„(10 Griechenland trifft bis Ende September 2012 folgende Maßnahmen: a) Vorlage eines Haushaltsentwurf für das Jahr 2013 in Einklang mit dem in Artikel 1 Absatz 2 festgelegten Primärüberschussziel; b) Schaffung von Vorschriften und Verfahren für zentralisierte Beschaffungs-/Rahmenverträge für häufig erworbene Güter und Dienstleistungen auf zentralstaatlicher Ebene, wobei die Beschaffung mittels dieser Verträge den Ministerien und zentralstaatlichen Einrichtungen vorgeschrieben und regionalen Einrichtungen freigestellt ist.

11 Griechenland trifft bis Ende Dezember 2012 folgende Maßnahmen: a) endgültige Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2013 im Einklang mit dem in Artikel 1 Absatz 2 festgelegten Primärüberschussziel; b) Rechtsvorschriften zur Straffung des Verfahrens für die Vorlage und Verabschiedung von Nachtragshaushalten.“

Article 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.

Relations

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