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Seqlense EUR-Lex

2012/409/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 10. Juli 2012 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

CELEX
32012D0409
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2012-07-10
In force since
2012-07-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(8 Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, wird Portugal das Bankensystem angemessen rekapitalisieren und für einen geordneten Fremdkapitalabbau sorgen. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal a) die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten und die Emission staatlich garantierter Bankanleihen, für die im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften ein Volumen von 35 Mrd. EUR genehmigt wurde, überwachen; b) sicherstellen, dass die Banken das Programmziel einer Kernkapitalquote (Eigenkapital der Klasse 1) von 10 % bis spätestens Ende 2012 erreichen. Die Eigenkapitalanforderungen aufgrund der Bewertung von Staatsschulden zu Marktpreisen im Rahmen der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde koordinierten unionsweiten Rekapitalisierungsmaßnahmen werden im Juni 2012 erfüllt; dabei wird den Eigenkapitalauswirkungen des Sonderprogramms für Prüfungen vor Ort und der Übertragung der Pensionsfonds der Banken auf die öffentliche Sozialversicherung Rechnung getragen. Können Banken die Eigenkapitalanforderungen nicht fristgerecht erfüllen, wird die mit 12 Mrd. EUR ausgestattete Solvenzstützungsfazilität, die im Rahmen des Programms eingerichtet wurde, zur Verfügung gestellt; c) einen ausgewogenen und geordneten Abbau der Verschuldungsquote im Bankensektor gewährleisten, der für die dauerhafte Beseitigung von Finanzierungsungleichgewichten von zentraler Bedeutung ist. Die Finanzierungspläne der Banken zielen darauf ab, das Kredit-Einlagen-Verhältnis bis zum Ende des Programmzeitraums auf einen Richtwert von rund 120 % abzusenken und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem während der Programmlaufzeit möglicherweise zu verringern. Diese Finanzierungspläne werden vierteljährlich überprüft; d) für eine Verschlankung der staatseigenen CGD sorgen, um die Eigenkapitalbasis für deren Bankkerngeschäft bedarfsgerecht zu erhöhen. Die Veräußerung der Versicherungs- und der Gesundheitssparte der CGD erfolgt bis Ende 2012, die Veräußerung nicht strategischer Kapitalbeteiligungen ist im Gange. Kann der Bedarf bis Ende Juni 2012 nicht aus gruppeninternen Quellen gedeckt werden, erhält die CGD staatliche Eigenkapitalunterstützung aus Liquiditätspuffern außerhalb der Solvenzstützungsfazilität; e) den Prozess der Sanierung der von der BPN auf die drei staatseigenen Zweckgesellschaften übertragenen Aktiva optimieren, indem die Verwaltung dieser Aktiva an einen professionellen Dritten ausgelagert wird mit dem Mandat, die Aktiva im Laufe der Zeit schrittweise zu sanieren. Die portugiesische Regierung wählt die mit der Vermögensverwaltung betraute Stelle im Wege eines auf konkurrierenden Geboten basierenden Verfahrens aus und sieht im Mandat geeignete Anreize vor, um eine optimale Sanierung zu gewährleisten; f) bis Ende Juli 2012 einen Vorschlag zur Förderung Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen ausarbeiten; g) Maßnahmen treffen, um die Einrichtung des Abwicklungsfonds zum Abschluss zu bringen und sicherzustellen, dass dieser bis Juli 2012 voll funktionsfähig ist; bis Ende Juli 2012 die aufsichtsbehördlichen Bekanntmachungen zu Sanierungsplänen, bis Ende Oktober 2012 die Regelung für Abwicklungspläne und bis Ende September 2012 im Einklang mit den Wettbewerbsvorschriften der Union die für die Errichtung und den Betrieb von Brückenbanken geltenden Bestimmungen annehmen. Priorität wird der Überprüfung der Sanierungs- und der anschließenden Abwicklungspläne der Banken mit systemischer Bedeutung eingeräumt; h) einen Rahmen festlegen, der Finanzinstituten Anreize für außergerichtliche Umschuldungen für Privathaushalte und KMU bietet.“

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

Relations

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