2012/419/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 11. Juli 2012 zur Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union
Text
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Article 1
Ab dem 1. Januar 2014 ist Mayotte nicht mehr überseeisches Land und Hoheitsgebiet, für das die Bestimmungen des Vierten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gelten, und erhält stattdessen den Status eines Gebiets in äußerster Randlage im Sinne des Artikels 349 AEUV.
Article 2
Der AEUV wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 349 Absatz 1 wird das Wort „Mayotte“ nach dem Wort „Martinique“ eingefügt. 2. In Artikel 355 Absatz 1 wird das Wort „Mayotte“ nach dem Wort „Martinique“ eingefügt. 3. In Anhang II wird der sechste Gedankenstrich gestrichen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2014.
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