Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2012/491/EU: Beschluss des Rates vom 23. Juli 2012 über den im AKP-EU-Botschafteraussschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union hinsichtlich der Umverteilung eines Teils der nicht zugewiesenen Mittel des 10. Europäischen Entwicklungsfonds für die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe der AKP-Staaten

CELEX
32012D0491
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2012-07-23
In force since
2012-07-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, den die Europäische Union im AKP-EU-Botschafterausschuss hinsichtlich der Umverteilung eines Teils der nicht zugewiesenen Mittel des 10. Europäischen Entwicklungsfonds zugunsten der Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe der AKP-Staaten vetritt, ist in dem Entwurf für einen Beschluss des AKP-EU-Botschafterauschusses, der diesem Beschluss beigefügt ist, dargelegt. Formale und kleinere Änderungen am Entwurf des Beschlusses können vereinbart werden, ohne dass es hierzu einer Änderung dieses Beschlusses bedarf.

Article 2

Um die Anstrenungen der Afrikanischen Union und der regionalen Organisationen bei der Bewältigung von Sicherheitsherausforderungen zu unterstützen, werden 100 Mio. EUR der umverteilten Finanzmittel in Höhe von 195 Mio. EUR für die Friedensfazilität für Afrika gebunden.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1 Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe der AKP-Staaten

Entsprechend den Zielen der Artikel 11, 28, 29 und 30 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens wird ein Betrag von 195 Mio. EUR aus den nicht zugewiesenen Mitteln des 10. EEF auf den Finanzrahmen für die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe der AKP-Staaten übertragen.

Article 2 Finanzierungsantrag

Im Einklang mit Artikel 12b Buchstabe a des Anhangs IV des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens ersucht der AKP-EU-Botschafterausschuss die Kommission, die von der EU beziehungsweise der Gruppe der AKP-Staaten vorgeschlagenen Maßnahmen zu finanzieren und insbesondere zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR für die Friedensfazilität für Afrika bereitzustellen, um die Anstrenungen der Afrikanischen Union und regionaler Organisationen bei der Bewältigung der Sicherheitsherausforderungen in Afrika zu unterstützen. Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions