2012/539/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. September 2012 zur Freistellung der Erzeugung von und des Großhandels mit Strom aus konventionellen Quellen in der Makrozone Nord und der Makrozone Süd in Italien von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Änderung des Beschlusses 2010/403/EU der Kommission (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 6665) Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die Erzeugung von und den Großhandel mit aus konventionellen Quellen erzeugtem Strom in Italiens Makrozone Süd ermöglichen sollen. Die Richtlinie 2004/17/EG gilt weiterhin für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die Erzeugung von und den Großhandel mit aus erneuerbaren Quellen erzeugtem Strom in Italiens Makrozone Süd ermöglichen sollen.
Article 2
Artikel 1 des Beschlusses 2010/403/EU wird wie folgt geändert: a) Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Erzeugung von und Großhandel mit aus konventionellen Quellen erzeugtem Strom in Italiens Makrozone Nord;“ b) Folgender Absatz wird angefügt: „Die Richtlinie 2004/17/EG gilt für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die Erzeugung von und den Großhandel mit aus erneuerbaren Quellen erzeugtem Strom in Italiens Makrozone Nord ermöglichen sollen.“
Article 3
Artikel 2 gilt mit Wirkung vom 15. April 2013.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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