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Seqlense EUR-Lex

2012/660/EU: Beschluss der Kommission vom 27. März 2012 über die von Portugal umgesetzten massnahmen SA. 26909 (2011/C) zur Umstrukturierung der Banco Português de Negócios (BPN) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 2043) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32012D0660
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2012-03-27
In force since
2012-10-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die folgenden von Portugal gewährten Maßnahmen stellen staatliche Beihilfen dar: i. Die von der CGD vor der Verstaatlichung gewährten Darlehen; ii. Darlehen und Liquiditätslinien, die die CGD der BPN nach der Verstaatlichung, aber vor dem Verkauf mit ausdrücklicher staatlicher Garantie oder ohne ausdrückliche staatliche Garantie gewährte; iii. die zum Buchwert vor und nach dem Verkauf erfolgte Übertragung von Vermögenswerten der BPN an die Zweckgesellschaften; iv. die staatliche Kapitalzuführung vom 15. Februar 2012; v. Liquiditätslinien, die der BIC von der CGD für das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen gewährt werden sollen; vi. das Recht der BIC, Einlagen zu Konditionen über […] Bps an den Staat zu übertragen oder sich die Differenz vom Staat vergüten zu lassen; und vii. die Übertragung etwaiger Prozesskosten auf den Staat.

2 Die in Absatz 1 aufgeführten Beihilfemaßnahmen sind in Anbetracht der in Abschnitt 5.2 dargelegten Zusicherungen mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Article 2

Portugal setzt die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des vorliegenden Beschlusses von den Maßnahmen in Kenntnis, die zur Erfüllung dieses Beschlusses ergriffen wurden. Ferner übermittelt Portugal detaillierte Berichte über die Maßnahmen zur Erfüllung des Beschlusses, wobei der erste Bericht sechs Monate nach dem Datum des vorliegenden Beschlusses vorgelegt werden muss.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

Relations

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