2012/690/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 6. November 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/381/EU über Sofortmaßnahmen für aus Indien eingeführte Sendungen mit zum menschlichen Verkehr bestimmten Aquakulturerzeugnissen und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/220/EU über Sofortmaßnahmen für aus Indonesien eingeführte Sendungen mit zum menschlichen Verzehr bestimmten Zuchtfischereierzeugnissen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 7637) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
„(1 Die Mitgliedstaaten stellen mithilfe geeigneter Probenahmepläne sicher, dass bei mindestens 10 % der Sendungen, die an den Grenzkontrollstellen auf ihrem Hoheitsgebiet zur Einfuhr gestellt werden, amtliche Proben entnommen werden.“
Article 2
Der Beschluss 2010/220/EU wird aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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