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Seqlense EUR-Lex

2012/714/EU: Beschluss der Kommission vom 21. November 2012 zur Bestätigung der Teilnahme Litauens an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts

CELEX
32012D0714
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2012-11-21
In force since
2012-11-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Teilnahme Litauens an der Verstärkten Zusammenarbeit

1 Die Teilnahme Litauens an der mit dem Beschluss 2010/405/EU genehmigten Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts wird bestätigt.

2 Im Einklang mit diesem Beschluss findet die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 auf Litauen Anwendung.

Article 2 Von Litauen vorzulegende Informationen

Bis zum 22. August 2013 teilt Litauen der Kommission seine nationalen Bestimmungen, soweit vorhanden, in Bezug auf Folgendes mit: a) die Formvorschriften für Rechtswahlvereinbarungen gemäß Artikel 7 Absätze 2 bis 4 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und b) die Möglichkeit, das anzuwendende Recht gemäß Artikel 5 Absatz 3 Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 zu bestimmen.

Article 3 Übergangsbestimmungen für Litauen

1 Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 gilt für Litauen nur für gerichtliche Verfahren und für Vereinbarungen nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010, die ab dem 22. Mai 2014 eingeleitet beziehungsweise geschlossen wurden. Eine Rechtswahlvereinbarung, die vor dem 22. Mai 2014 geschlossen wurde, ist für Litauen ebenfalls wirksam, sofern sie die Voraussetzungen nach den Artikeln 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 erfüllt.

2 Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 lässt für Litauen Rechtswahlvereinbarungen unberührt, die nach dem Recht eines teilnehmenden Mitgliedstaats geschlossen wurden, dessen Gerichtsbarkeit vor dem 22. Mai 2014 angerufen wurde.

Article 4 Inkrafttreten und Geltungsbeginn der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 in Litauen

Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 tritt in Litauen am Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 gilt für Litauen ab dem 22. Mai 2014.

Article 5 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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