Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande für die Jahre 2012 bis 2015 2012/C 219/26 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden.
Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm der Niederlande für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Niederlande für 2011 bis2014 ab. (4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde.
Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte den Warnmechanismus-Bericht an, in dem die Niederlande nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurden, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (5) Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen.
Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen. (6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (7) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.
Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (8) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.
(9) Am 27. April 2012 übermittelten die Niederlande ihr Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und ihr nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (10) Auf der Grundlage der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das makroökonomische Szenario, das den im Programm dargelegten Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, als optimistisch anzusehen ist. Für 2013 wird im Stabilitätsprogramm, ohne die negativen Auswirkungen auf das Wachstum infolge der zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen zu berücksichtigen, ein Wirtschaftswachstum von 1¼ % prognostiziert, wohingegen bei derselben Annahme einer unveränderten Politik nach der Prognose der Kommission eine niedrigere Wachstumsrate von 0,7 % erwartet wird.
Erklärtes Ziel des Stabilitätsprogramms ist es, den Empfehlungen des Rates zur Korrektur des übermäßigen Defizits nachzukommen und durch eine strukturelle Konsolidierungsanstrengung, die mindestens 0,5 % pro Jahr betragen soll, auf eine weitere Verbesserung der Haushaltslage in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel hinzuarbeiten. In dem Stabilitätsprogramm wird ein gesamtstaatliches Defizit von 3 % des BIP für 2013 angestrebt und das vorherige mittelfristige Ziel eines strukturellen Defizits von 0,5 % des BIP bestätigt, womit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes angemessen entsprochen wird.
Die jährliche Konsolidierungsanstrengung von durchschnittlich 0,75 % des BIP im Zeitraum von 2010 bis 2013, wie sie sich aus dem (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo ergibt, stimmt mit der vom Rat empfohlenen strukturellen Anstrengung von ¾ % des BIP überein. Da das Stabilitätsprogramm keine Haushaltsziele über 2013 hinaus enthält, kann die Nachhaltigkeit der 2013 vorgenommenen Haushaltskorrektur und der Fortschritt in Richtung auf das mittelfristige Ziel in den nachfolgenden Jahren, einschließlich der Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, nicht bewertet werden.
Die Haushaltsprognosen für den Programmzeitraum unterliegen Umsetzungsrisiken. Diese sind nicht nur auf die neu angekündigten Konsolidierungsmaßnahmen beschränkt, sondern erstrecken sich auch auf die Umsetzung einiger der Maßnahmen, auf die sich die noch amtierende Regierung bereits früher geeinigt hat. Die von der Regierung im April 2012 für 2013 vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen und ihre Haushaltsauswirkungen wurden nach dem Stichtag für die Bewertung am 25. Mai 2012 weiter präzisiert und quantifiziert. Die Haushaltskonsolidierung beruhte bisher hauptsächlich auf Ausgabenkürzungen, von denen auch wachstumsfördernde Ausgaben betroffen sind.
Laut dem Stabilitätsprogramm 2012 dürfte der Schuldenstand im Jahr 2012 relativ deutlich auf 70,2 % des BIP und im Jahr 2013 dann leicht auf 70,7 % des BIP weiter ansteigen, wobei die Auswirkungen der zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt sind. Der Prognose zufolge bleibt damit der Schuldenstand erheblich über dem im Vertrag vorgesehen Referenzwert von 60 %. Für 2014 und 2015 sind im Stabilitätsprogramm keine Schuldenstandsziele festgelegt, so dass für die Zeit nach 2013 eine Bewertung der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht möglich ist.
(11) Die Regierung hat Pläne zur schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 66 Jahre bis spätestens 2019 und 67 Jahre bis spätestens 2024 ausgearbeitet. Anschließend wird das gesetzliche Renteneintrittsalter an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt. Ein entsprechender Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters soll durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unterstützt werden. Gemäß der Regierungsvereinbarung wird bei der Rentenreform für die zweite Säule des Rentensystems eine angemessene und dauerhaft tragfähige generationeninterne und -übergreifende Kosten- und Risikoaufteilung angestrebt.
In Bezug auf die Langzeitpflege hat die Regierung ein Reformkonzept vorgelegt. Notwendig sind aber noch weitere konkrete Maßnahmen, um die finanzielle Belastung infolge der Alterung der Gesellschaft in den Niederlanden zu verringern. (12) Steuerliche Hemmnisse für Zweitverdiener wurden abgebaut, allerdings noch nicht in hinreichendem Maße. Die Beseitigung verbleibender Hemmnisse würde zu einer weiteren Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beitragen und für eine effizientere Allokation des Humankapitals sorgen. Die Eingliederung gefährdeter Gruppen in den Arbeitsmarkt sollte verbessert werden.
(13) Auf dem Gebiet der Unternehmenspolitik wurden die Agenden für die Spitzensektoren der Wirtschaft beschlossen und sektorale „ Innovationsverträge “ zwischen der Regierung und Industrievertretern unterzeichnet. Die privatfinanzierte Forschung wird durch die Einführung der Forschung und Entwicklungs-(RDA+)Steuerabzugsregelung stärker unterstützt, die Teil der Anreize zur noch intensiveren Förderung von Innovation, privater FuE und engeren Verbindungen zwischen Wissenschaft und Unternehmen ist. Die Schwerpunktsetzung bei den „ Spitzensektoren “ sollte jedoch weder auf Kosten der Grundlagenforschung gehen noch innovative Unternehmen ausschließen, die nicht einem dieser „ Spitzensektoren “ angehören.
(14) In den letzten vier Jahrzehnten haben sich auf dem niederländischen Wohnungsmarkt strukturelle Verzerrungen herausgebildet. Auf dem Eigentumsmarkt haben eine grundsätzliche Angebotsknappheit sowie steuerliche Anreize für den Erwerb von Wohnungseigentum (insbesondere die Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen, wodurch Haushalte mit höherem Einkommen begünstigt werden) eine ineffiziente Kapitalallokation bewirkt. Auf dem Vermietungsmarkt mit seinem ausgedehnten Sozialwohnungssegment haben sozialpolitische Maßnahmen, wie die Deckelung von Miethöhe und -steigerungen, zu einem sehr unflexiblen Mietwohnungsangebot geführt.
Durch eine Änderung der Steuerbegünstigung von Wohneigentum könnte ein Beitrag dazu geleistet werden, die strukturellen Verzerrungen auf dem niederländischen Wohnungsmarkt zu mindern. (15) Die Niederlande sind im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Durchführung der 2011 übernommenen Verpflichtungen erstrecken sich auf die Beschäftigungsförderung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Stärkung der Finanzstabilität und die Erhöhung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Kommission hat geprüft, inwiefern die Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen umgesetzt wurden.
Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen. (16) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Niederlande eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in den Niederlanden, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken.
Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen. (17) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider — EMPFIEHLT, dass die Niederlande im Zeitraum von 2012 bis 2013: 1. die fristgerechte und dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits sicherstellen; zu diesem Zweck, wie geplant, die Haushaltsstrategie für 2012 vollständig umsetzen; die notwendigen Maßnahmen für die Ausführung des Haushalts 2013 festlegen, damit die strukturelle Konsolidierungsanstrengung entsprechend den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gewährleistet ist; danach für eine angemessene strukturelle Konsolidierungsanstrengung sorgen, um hinreichende Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, einschließlich der Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben, und ferner hinreichende Fortschritte in Richtung auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau zu machen, wobei die Ausgaben in unmittelbar wachstumsrelevanten Bereichen, wie Forschung und Innovation sowie allgemeine und berufliche Bildung, beizubehalten sind; zu diesem Zweck nach dem Antritt einer neuen Regierung eine Aktualisierung des Stabilitätsprogramms 2012 mit fundierten Zielen und Maßnahmen für den Zeitraum nach 2013 vorlegen;
2. Maßnahmen zur Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, einschließlich dessen Koppelung an die Lebenserwartung, und unterstützende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ergreifen, die dazu beitragen, das tatsächliche Renteneintrittsalter anzuheben, und zugleich die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessern; die zweite Säule des Rentensystems entsprechend der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters anpassen, wobei für eine angemessene generationeninterne und -übergreifende Kosten- und Risikoaufteilung zu sorgen ist; die geplante Reform der Langzeitpflege umsetzen und diese angesichts der Alterung der Bevölkerung durch weitere Maßnahmen ergänzen, um den Kostenanstieg zu begrenzen;
3. die Beteiligung am Arbeitsmarkt, insbesondere von älteren Menschen, Frauen, Behinderten und Migranten, erhöhen, indem u. a. steuerliche Hemmnisse für Zweitverdiener weiter abgebaut, Arbeitsmarktübergänge erleichtert und allzu starre Regelungen gelockert werden; 4. die Innovation, private FuE-Investitionen und engere Verbindungen zwischen Wissenschaft und Unternehmen fördern sowie die industrielle Erneuerung durch Schaffung geeigneter Anreize im Rahmen der Unternehmenspolitik unterstützen, wobei jedoch der Zugang zur Förderung auch über die förmlich festgelegten Spitzensektoren hinaus offenstehen und die Grundlagenforschung weiterhin gewährleistet sein sollte;
5. Schritte zur stufenweisen Reform des Wohnungsmarktes einleiten, u. a. dergestalt, dass i) die Steuerbegünstigung von Wohneigentum geändert wird, besonders durch das Auslaufen der Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen und/oder durch das System der unterstellten Mieten, dass ii) auf dem Vermietungsmarkt ein stärker marktorientierter Preisbildungsmechanismus ermöglicht wird und dass schließlich noch iii) die Mieten für Sozialwohnungen an das Haushaltseinkommen angepasst werden. Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly