Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist 2012/C 219/28 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 136 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Seit ihrer Gründung hat die Eurogruppe eine zentrale Rolle in der wirtschaftspolitischen Steuerung des Euro-Währungsgebiets übernommen, und ihr kommt dabei eine besondere Verantwortung zu.
Die Wirtschaftskrise hat die engen Verflechtungen innerhalb des Euro-Währungsgebiets klar zutage gefördert und die Notwendigkeit einer kohärenten, diesen Verflechtungen zwischen den Ländern, deren Währung der Euro ist, Rechnung tragenden Gesamtpolitik und einer effektiven politischen Koordinierung unterstrichen, mit der rasch auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds reagiert werden kann. (2) Der Rat hat länderspezifische Empfehlungen an jeden der Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist (im Folgenden „ Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets “ ). Diese Empfehlungen betreffen die wirtschaftlichen Herausforderungen auf nationaler Ebene, sind aber gleichzeitig auch für Stabilität und Wachstum im Euro-Währungsgebiet insgesamt von entscheidender Bedeutung.
Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben sich zudem im Euro-Plus-Pakt zu einer Reihe weitreichender zusätzlicher politischer Reformen verpflichtet, um Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu fördern, zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beizutragen und die Finanzstabilität zu verbessern. Am 2. März 2012 haben die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie acht weitere Mitgliedstaaten (im Folgenden „ Mitgliedstaaten, die nicht Mitglied des Euro-Währungsgebiets sind “ ) einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet, in dem sie sich verpflichten, alle wichtigen geplanten wirtschaftspolitischen Reformen vorab untereinander zu erörtern und gegebenenfalls zu koordinieren.
Die vorherige Koordinierung im Euro-Währungsgebiet, die sich über die Vorlage der Haushaltsplanung und die Erörterung wichtiger wirtschaftspolitischer Reformvorhaben vollzieht, wird dazu beitragen, dass Übertragungseffekte einzelstaatlicher Maßnahmen auf das Euro-Währungsgebiet insgesamt Berücksichtigung finden. (3) Sorgfältig konzipierte Haushaltsrahmen, mit denen die nationale Haushaltspolitik auf eine solidere Grundlage gestellt wird, sind wichtig für die Gewährleistung nachhaltiger Staatshaushalte und tragen zu tragfähigen öffentlichen Finanzen im Euro-Währungsgebiet insgesamt bei.
Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets haben im Juli und im Oktober 2011 zugesagt, die in der Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten vorgesehenen einzelstaatlichen Haushaltsrahmen bereits vorzeitig Ende 2012 einzuführen und über die dort festgelegten Anforderungen hinauszugehen. Ferner haben sich am 2. März 2012 die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zusammen mit acht Mitgliedstaaten, die nicht Mitglied des Euro-Währungsgebiets sind, im Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion verpflichtet, die innerstaatliche Haushaltspolitik insbesondere durch verbindliche Regeln für den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo zwecks Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels zu verbessern.
(4) Die Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung ist ein zentraler Bestandteil der Strategie zur Überwindung der Krise im Euro-Währungsgebiet. Der Haushaltsrahmen der EU erlaubt es, bei der Geschwindigkeit der Konsolidierung zwischen den Mitgliedstaaten nach ihrem haushaltspolitischen Spielraum und den makroökonomischen Bedingungen zu differenzieren. Der Fokus des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion liegt auf der strukturellen Ausgeglichenheit der Staatshaushalte und ermöglicht somit die Berücksichtigung der Auswirkungen der Konjunktur und einmaliger Maßnahmen auf die Haushaltssalden.
Die konkreten Maßnahmen, die auf Empfehlung des Rates zur Korrektur übermäßiger Defizite getroffen wurden, werden unter strukturellen Gesichtspunkten bewertet. Eine angemessene Zusammenstellung der Konsolidierungsmaßnahmen ist entscheidend, um das Vertrauen in die Dauerhaftigkeit der Konsolidierung im Euro-Währungsgebiet zu festigen und die nachteiligen kurzfristigen Auswirkungen auf das Wachstum zu begrenzen. Wachstumsfreundliche Ausgaben und insbesondere Investitionen müssen Vorrang genießen; in vielen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets konnten produktive Investitionsprojekte ausgemacht werden, deren privater und gesellschaftlicher Ertrag über den aktuell niedrigen Zinsen liegt.
Reformen bei langfristigen Posten, insbesondere im Gesundheits- und im Rentenbereich, sind dringend erforderlich, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Eine schlüssige Steuerpolitik, beispielsweise die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit, die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und ein wirksameres Vorgehen gegen Steuerflucht, könnte zur Haushaltskonsolidierung beitragen und gleichzeitig für mehr Wettbewerbsfähigkeit und bessere Wachstumsvoraussetzungen sorgen. (5) Die Stabilität und das reibungslose Funktionieren des Finanzsystems sind wesentliche Voraussetzungen, soll ein Szenarium mit einem „ verlorenen Jahrzehnt “ langsamen Wachstums im Euro-Währungsgebiet verhindert und das Vertrauen der Investoren gestärkt werden.
Da eine weitere Bereinigung der Bankenbilanzen erforderlich ist, muss diese so abgewickelt werden, dass es zu keiner Störung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft kommt. Um den aufkommenden Fragmentierungstendenzen entgegenzuwirken, sind weitere Fortschritte bei der Integration der Aufsichtsstrukturen und -verfahren und im grenzüberschreitenden Krisenmanagement notwendig. (6) Ein ordnungsgemäßer Abbau der makroökonomischen Ungleichgewichte innerhalb des Euro-Währungsgebiets ist für die Nachhaltigkeit von Wachstum und Stabilität unverzichtbar. Der Prozess des Abbaus wurde begonnen, muss jedoch kontinuierlich fortgesetzt werden.
Besonders dringlich ist die Korrektur dieser Ungleichgewichte in Defizitländern, in denen Reformen erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Umlenkung von Ressourcen zum Sektor der handelbaren Güter zu erleichtern. Gleichzeitig können Überschussländer zu einem Ausgleich der Ungleichgewichte beitragen, indem sie unnötige regulatorische oder sonstige Hindernisse für eine Entwicklung der Inlandsnachfrage, bei nicht handelbaren Gütern und Dienstleistungen sowie bei Investitionsgelegenheiten abschaffen. (7) Die Anerkennung der wirtschaftlichen Interdependenz der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und der Vorteile, die die Stabilität dieser Währungsunion ihren Mitgliedern und der Union insgesamt bringen kann, ist eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der Wirtschaftsunion.
Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets werden ihre Integration vertiefen müssen, um zu einer vollständigen Wirtschafts- und Währungsunion zu gelangen. (8) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an — EMPFIEHLT, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einzeln und gemeinsam unbeschadet der Zuständigkeiten des Rates für die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten insbesondere im Zuge der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen der Eurogruppe im Zeitraum von 2012 bis 2013:
1. die Arbeitsmethoden der Eurogruppe weiterentwickeln, so dass diese für die Gesamtpolitik im Euro-Währungsgebiet Verantwortung übernehmen kann, die auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds effektiv reagiert, und dass sie bei der Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Rahmen der für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets geltenden verstärkten Überwachung vorangeht; 2. durch den Austausch von Informationen und die Erörterung ihrer Haushaltspläne und wichtiger Reformvorhaben mit möglichen Übertragungseffekten im Euro-Währungsgebiet die politische Zusammenarbeit innerhalb der Eurogruppe verstärken; gewährleisten, dass die für ein stabiles und widerstandsfähiges Euro-Währungsgebiet erforderlichen Reformen durchgeführt werden, einschließlich der Umsetzung der an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen des Rates, die nicht nur die Herausforderungen auf der nationalen Ebene betreffen, sondern sich auf das Euro-Währungsgebiet insgesamt auswirken;
3. die Haushaltsdisziplin festigen und die Haushaltsorgane auf zentralstaatlicher Ebene und darunter stärken, um das Vertrauen der Märkte in die mittel- und langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Euro-Währungsgebiet zu festigen; entsprechend den Vereinbarungen der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets vom Juli und Oktober 2011 und vom 2. März 2012 die Umsetzung der Richtlinie 2011/85/EU auf Ende 2012 vorziehen und ihren finanzpolitischen Steuerungsrahmen insbesondere durch die Aufnahme von Regeln für strukturell ausgeglichene Haushalte und einen automatischen Korrekturmechanismus in die innerstaatliche Rechtsordnung weiter stärken;
4. auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. und 2. März 2012 ein insgesamt kohärentes fiskalpolitisches Vorgehen im Euro-Währungsgebiet durch Fortführung der Haushaltskonsolidierung entsprechend den mit den Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Einklang stehenden Empfehlungen und Beschlüssen des Rates gewährleisten, die der länderspezifischen makrofinanziellen Lage Rechnung tragen. Die Mitgliedstaaten, die von erheblichen und potenziell nach oben tendierenden Risikoprämien betroffen sind, sollten Abweichungen von den nominalen Haushaltszielen selbst dann in Grenzen halten, wenn die makroökonomischen Bedingungen sich schlechter als erwartet entwickeln; die anderen Mitgliedstaaten hingegen sollten ihre automatischen Stabilisatoren flankierend zum strukturellen Anpassungspfad zum Tragen kommen lassen und bereit sein, ihr Konsolidierungstempo zu überprüfen, wenn sich die makroökonomischen Bedingungen weiter verschlechtern sollten.
Die Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben sollte den mit den einzelnen Ausgabeposten und Einnahmequellen verbundenen Wachstumsfolgen Rechnung tragen. Insbesondere sollten sämtliche vorhandenen Haushaltsspielräume genutzt werden, um öffentliche Investitionen im Euro-Währungsgebiet zu unterstützen, auch unter Berücksichtigung der von Land zu Land unterschiedlichen Finanzierungskosten; 5. Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens und der Stabilität des Finanzsystems im Euro-Währungsgebiet ergreifen; die Arbeiten zur Schaffung einer stärker integrierten Finanzarchitektur einschließlich einer Bankenaufsicht und eines grenzüberschreitenden Krisenmanagements beschleunigen;
6. Strukturreformen durchführen, die auch flexible Lohnanpassungen fördern und die in Verbindung mit einer ausdifferenzierten Haushaltspolitik einen geordneten Abbau makroökonomischer Ungleichgewichte innerhalb des Euro-Währungsgebiets und damit auch Wachstum und Beschäftigung fördern. Dies würde Maßnahmen auf nationaler Ebene einschließen, die der länderspezifischen Lage Rechnung tragen und die Ratsempfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets berücksichtigen. Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly