Durchführungsverordnung (EU) Nr. 127/2012 der Kommission vom 14. Februar 2012 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich einer Erweiterung der Anwendung des Wirkstoffs Metazachlor Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011
Im Anhang wird in der Spalte „Sonderbestimmungen“ in Reihe 217, Metazachlor, Teil A durch folgenden Wortlaut ersetzt: „TEIL A Nur Anwendungen als Herbizid dürfen zugelassen werden. Anwendungen sollten auf eine Gesamtdosis von höchstens 1,0 kg Metazachlor/ha über einen Zeitraum von drei Jahren auf demselben Feld begrenzt werden.“
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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