Durchführungsverordnung (EU) Nr. 693/2012 des Rates vom 25. Juli 2012 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 723/2011 des Rates (Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China auf aus Malaysia versandte Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht) zwecks Befreiung eines malaysischen ausführenden Herstellers von diesen Maßnahmen und Einstellung der zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Waren dieses ausführenden Herstellers
Text
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Article 1
Artikel 1 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 723/2011 wird dahingehend geändert, dass das folgende Unternehmen in die Liste der Unternehmen aufgenommen wird, die in Malaysia bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl herstellen und deren Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen aus Eisen oder Stahl von dem ausgeweiteten endgültigen residualen Antidumpingzoll befreit sind: „Andfast Malaysia Sdn. Bhd. (TARIC-Zusatzcode B265)“.
Article 2
Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1164/2011 einzustellen. Auf die bereits zollamtlich erfassten Einfuhren wird kein Antidumpingzoll erhoben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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