Stellungnahme des Rates vom 10. Dezember 2013 zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Maltas 2013/C 371/01 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe (1) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist auf die Gewährleistung von Haushaltsdisziplin in der gesamten Union ausgerichtet und bildet den Rahmen für die Vermeidung und Korrektur übermäßiger öffentlicher Defizite.
Er beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein solides, nachhaltiges Wachstum, das auf einem stabilen Finanzsystem fußt, was zur Verwirklichung der Ziele der Union für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung beiträgt. (2) Die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 enthält Bestimmungen für die verstärkte Überwachung der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet und für Maßnahmen, die gewährleisten, dass die nationalen Haushalte im Einklang mit den wirtschaftspolitischen Leitlinien im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Europäischen Semesters stehen.
Da rein haushaltstechnische Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits zu gewährleisten, könnten zusätzliche Maßnahmen und Strukturreformen erforderlich sein. (3) Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 legt die Einzelheiten der Wirtschaftspartnerschaftsprogramme fest, die von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einzureichen sind, die sich in einem Defizitverfahren befinden. Ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm sollte einen Fahrplan mit Maßnahmen für eine wirksame und dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits enthalten und die wichtigsten haushaltspolitischen Strukturreformen, insbesondere im Hinblick auf Besteuerung, Renten- und Gesundheitssysteme und den Haushaltsrahmen darlegen.
(4) Am 21. Juni 2013 verabschiedete der Rat den Beschluss 2013/319/EU , mit dem für Malta ein Defizitverfahren eingeleitet wurde. In diesem Zusammenhang wurde Malta aufgefordert, bis zum 1. Oktober 2013 ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorzulegen. (5) Am 1. Oktober 2013 und innerhalb der Frist der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 übermittelte Malta der Kommission und dem Rat sein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm, in dem Strukturreformen beschrieben werden, die darauf abzielen, die öffentlichen Finanzen zu stärken und allgemeiner den länderspezifischen Empfehlungen 2013, die mit der Empfehlung des Rates vom 9.
Juli 2013 (im Folgenden „ Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2013 “ ) an Malta gerichtet wurden, nachzukommen i) Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen (Empfehlungen 1, 2 und 4), ii) Erhöhung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung (Empfehlungen 2 und 5), iii) Steigerung der potenziellen Wirtschaftsleistung, bei gleichzeitiger Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung einer diversifizierten und ausgewogenen Wirtschaft (Empfehlungen 2, 3 und 4) und iv) Sicherung der Finanzstabilität (Empfehlung 5). (6) Malta plant folgende Fiskalstrukturmaßnahmen: i) Reform des Haushaltsrahmens, ii) Überprüfung der Ausgaben auf ministerieller Ebene, iii) Vorantreiben der Rentenreform durch Einführung einer dritten Säule für die Altersversorgung, iv) Steigerung der Dienstleistungsqualität im Gesundheitswesen, v) Umstrukturierung staatseigener Betriebe, vi) Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und vii) schrittweise Verlagerung der Steuerlast von der direkten auf die indirekte Besteuerung.
Das Maßnahmenpaket ist weitgehend angemessen und dürfte zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen beitragen. Trotzdem sind weitere Anstrengungen in einigen Bereichen, etwa zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, erforderlich. (7) Die Reform des haushaltspolitischen Rahmens ist angemessen und dürfte zur Stärkung der finanzpolitischen Steuerung sowie zur Eindämmung fiskalpolitischer Fehlentwicklungen beitragen. Die Ernennung eines unabhängigen Finanzrats dürfte zu einer solideren Überwachung und Planung der öffentlichen Finanzen Maltas beitragen.
Das Parlament hat diese Reform jedoch noch nicht verabschiedet. (8) Die aktuelle Überprüfung der Ausgaben soll Möglichkeiten für Einsparungen und einen gezielteren Einsatz der öffentlichen Ausgaben aufzeigen und könnte einerseits den Ausgabenanstieg verlangsamen und andererseits zu wachstumsfreundlicheren öffentlichen Ausgaben führen. (9) Die Einführung einer dritten Säule des Rentensystems könnte die Angemessenheit des Rentensystems verbessern, würde jedoch nicht zur Verbesserung seiner Tragfähigkeit beitragen. Keiner der anderen unter Empfehlung 2 genannten einschlägigen Maßnahmen, also beschleunigte Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters und Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters, scheinen in Betracht gezogen zu werden.
(10) Die geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Dienstleistungsqualität im Gesundheitswesen dürften zur Verbesserung der Effizienz und Angemessenheit des Systems beitragen. Gleichzeitig können sie aber auch zu höherer Nachfrage nach und Nutzung von staatlich finanzierten Gesundheitsleistungen führen. Angesichts fehlender genauerer Angaben zu den Maßnahmen ist es nicht möglich festzustellen, inwieweit diese Reform langfristig den Druck auf die öffentlichen Ausgaben mindern kann. (11) Die Umstrukturierung der staatlichen Unternehmen wie der nationalen Luftverkehrsgesellschaft Air Malta und des Energieunternehmens Enemalta könnte deren Finanzlage verbessern und dadurch zu einer Verringerung der Eventualverbindlichkeiten für den Staatshaushalt führen.
Politische Anstrengungen im Energiesektor sind besonders hervorzuheben, da der wichtigste Energieversorger Enemalta staatlich garantierte Verbindlichkeiten von rund 10 % des BIP aufweist. Zudem könnten sich staatliche Subventionen künftig als weniger notwendig erweisen. (12) Die Behörden präsentieren einen Mix aktueller und neuer Maßnahmen, die die Fähigkeit der öffentlichen Verwaltung zur Durchsetzung der Steuermoral und zur Eindämmung der Steuerhinterziehung stärken dürften. Außerdem enthält das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Maßnahmen, die zur Straffung und Effizienzsteigerung der öffentlichen Auftragsvergabe beitragen würden.
(13) Der angekündigte schrittweise Übergang von der direkten zur indirekten Besteuerung könnte ein Anreiz zur Arbeitsplatzschaffung sein und das Steuersystem wachstumsfreundlicher gestalten. Allerdings wird der Übergang nur sehr allgemein beschrieben, ohne Einzelheiten. Pläne zur Reduzierung der schuldenbegünstigenden Wirkung der Körperschaftsteuer fehlen nach wie vor. (14) Das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm enthält auch eine Vielzahl nichtfiskalischer Strukturmaßnahmen, die im Großen und Ganzen den länderspezifischen Empfehlungen 2013 entsprechen. Die Pläne schließen umfassende Reformen der Justiz und die Diversifizierung der Energieversorgung ein.
Diese Maßnahmen scheinen in die richtige Richtung zu gehen und dürften einen Beitrag zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen in Malta leisten, während gleichzeitig die Finanzstabilität gewahrt wird. Im Allgemeinen sind sie jedoch noch im Gange, und es liegen bisher oft nur begrenzte Informationen vor. Daher ist eine weitere Analyse der Auswirkungen der politischen Pläne und des Beitrags zur Bewältigung der Herausforderungen erforderlich, die in den länderspezifischen Empfehlungen 2013 dargelegt sind, sobald die politischen Pläne konkreter werden und ihre Umsetzung voranschreitet — NIMMT WIE FOLGT STELLUNG:
Das der Kommission und dem Rat am 1. Oktober 2013 vorgelegte Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Maltas umfasst eine Reihe haushaltspolitischer Strukturreformen, die teilweise geeignet sind, die Verwirklichung einer soliden Haushaltslage zu fördern. Insbesondere treibt das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm die im Nationalen Reformprogramm 2013 und im Stabilitätsprogramm enthaltene Agenda haushaltspolitischer und sonstiger Reformen voran und ergänzt diese um Pläne, die auf effizientere Staatsausgaben, die Stärkung der öffentlichen Verwaltung und die Umstrukturierung der staatseigenen Betriebe abzielen.
Generell sind jedoch alle diese Reformen noch im Gang und ihre Verabschiedung und Umsetzung nach wie vor mit Risiken behaftet. Darüber hinaus sind einige länderspezifische Empfehlungen noch nicht umfassend angegangen worden, insbesondere die Begünstigung der Fremdfinanzierung in der Körperschaftsteuer gemäß Empfehlung 1 und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gemäß Empfehlung 2. Malta wird daher aufgefordert, zusätzliche Informationen über die Umsetzung der geplanten Reformen im anstehenden nationalen Reformprogramm und im Stabilitätsprogramm vorzulegen und zusätzliche Maßnahmen zu prüfen, die entscheidend dazu beitragen würden, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten.
Kommission und Rat werden die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Europäischen Semesters begleiten. Brüssel, den 10. Dezember 2013 Im Namen des Rates Der Präsident R. Šadžius