2013/250/EU: Beschluss der Kommission vom 21. Mai 2013 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Sanitärarmaturen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 2826) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
1 Die Produktgruppe „Sanitärarmaturen“ umfasst Haushaltswasserhähne, Duschköpfe und Duschsysteme, die in erster Linie zur Entnahme von Wasser für die Körperpflege und zur Entnahme von Putz-, Koch- und Trinkwasser verwendet werden, auch bei Vermarktung für den nichthäuslichen Gebrauch.
2 Die nachstehenden Produkte sind von der Produktgruppe „Sanitärarmaturen“ ausgeschlossen: a) Badewannenhähne; b) Duschsysteme mit Doppelhebel-/Doppelgriffarmatur; c) spezielle Sanitärarmaturen für den nichthäuslichen Gebrauch.
Article 2
Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1.„Wasserhahn“ (Armatur)ein direkt oder indirekt, mechanisch und/oder automatisch bedientes Ventil zur Wasserentnahme;2.„Duschkopf“ a) fest installierte, verstellbare Kopfbrause, Seitenbrause, Duscharmatur mit Bodyjet-Düsen oder vergleichbare Vorrichtung, aus der der Benutzer mit Wasser beregnet wird, oder b) eine mit einem Brausenschlauch an einen Wasserhahn angeschlossene, abnehmbare Handbrause, die direkt am Wasserhahn oder in eine an der Wand befestigte Halterung eingehängt werden kann; 3.„Duschsystem“eine als Set verpackte und verkaufte Kombination aus Duschkopf und den dazugehörigen Kontrollventilen und/oder Duschvorrichtungen;4.„Duschsystem mit Doppelhebel-/Doppelgriffarmatur“Duschsystem mit separaten Hebeln oder Handgriffen zur Heiß- und Kaltwasserregulierung;5.„Elektrodusche“ein Duschsystem mit elektrischem Durchlauferhitzer zur lokalen Warmwasserbereitung;6.„spezielle Sanitärarmaturen für den nichthäuslichen Gebrauch“Sanitärarmaturen, die für ihre vorgesehene Verwendung zu nichthäuslichen Zwecken uneingeschränkten Wasserfluss voraussetzen;7.„Durchflussbegrenzer“eine technische Konstruktion, die den Wasserdurchfluss auf einen bestimmten Volumenstrom reduziert und einen stärkeren Durchfluss nur gestattet, wenn der Benutzer diese Funktion während einer einzigen Entnahme für eine bestimmte Zeit aktiviert;8.„maximal verfügbare Durchflussmenge“die höchste verfügbare Menge Wasser, deren Durchfluss das System oder die Einzelarmatur gestattet;9.„Kleinstwert der maximal verfügbaren Durchflussmenge“die kleinste Menge Wasser, deren Durchfluss das System oder die Einzelarmatur bei vollständig geöffnetem Ventil gestattet;10.„technischer Sicherheitsmechanismus“Teil sensorkontrollierter Sanitärarmaturen, dessen Funktion darin besteht, kontinuierlichen Wasserfluss zu verhindern, indem die Wasserzufuhr nach einer vorprogrammierten Zeitspanne gestoppt wird, selbst wenn sich eine Person oder ein Objekt im Sensorbereich befindet.
Article 3
Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 für ein unter die Produktgruppe „Sanitärarmaturen“ im Sinne von Artikel 1 dieses Beschlusses fallendes Produkt sowie die Verfahrensvorschriften für die diesbezügliche Beurteilung und Prüfung sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Article 4
Die im Anhang festgelegten Vergabekriterien und Verfahrensvorschriften für die diesbezügliche Beurteilung und Prüfung gelten ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses für die Dauer von vier Jahren.
Article 5
Für Verwaltungszwecke wird der Produktgruppe „Sanitärarmaturen“ der Code „x“ zugeteilt.
Article 6
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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