2013/258/EU: Beschluss des Rates vom 27. Mai 2013 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zum Status der Bundesrepublik Somalia in Bezug auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat in Bezug auf den Antrag der Bundesrepublik Somalia auf Gewährung des Beobachterstatus zum Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000, geändert am 25. Juni 2005 in Luxemburg und erneut geändert am 22. Juni 2010 in Ouagadougou (im Folgenden „das AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“) und auf anschließenden Beitritt zu diesem Abkommen zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des AKP-EU-Ministerrats, der diesem Beschluss beigefügt ist. Formale und geringfügige Änderungen am beigefügten Entwurf des Beschlusses des AKP-EU-Ministerrates können vereinbart werden, ohne dass es einer Änderung dieses Beschlusses bedarf.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1 Annahme des Antrags auf Beitritt und Beobachterstatus
Dem Antrag der Bundesrepublik Somalia auf Beitritt zu dem Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet, am 25. Juni 2005 in Luxemburg geändert und am 22. Juni 2010 in Ouagadougou erneut geändert wurde, wird stattgegeben. Die Bundesrepublik Somalia hinterlegt die Beitrittsurkunde bei den Verwahrern des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens, dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union und dem AKP-Sekretariat. Bis zum Beitritt kann die Bundesrepublik Somalia an den Tagungen des Rates als Beobachter teilnehmen.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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