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Seqlense EUR-Lex

2013/268/EU: Beschluss des Rates vom 13. Mai 2013 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hinsichtlich der Verabschiedung bestimmter Codes und damit verbundener Änderungen bestimmter Übereinkommen und Protokolle zu vertreten ist

CELEX
32013D0268
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2013-05-13
In force since
2013-05-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Der Standpunkt der Union auf der 28. IMO-Vollversammlung besteht darin, dass die Union dem Entwurf des Codes für die Anwendung der IMO-Instrumente (III-Code) zustimmt, der vom IMO-Schiffssicherheitsausschuss auf seiner 91. Sitzung gebilligt und im IMO-Dokument MSC 91/22 Anhang 16 festgehalten wurde.

2 Der Standpunkt der Union auf der 28. IMO-Vollversammlung besteht darin, dass die Union Folgendem zustimmt: a) Änderungen des Anhangs I Kapitel 1 Regel 3 des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966 sowie Einfügung eines neuen Anhangs IV zu diesem Übereinkommen, um dem IMO Code für die Anwendung der IMO-Instrumente (III-Code) sowie einem damit verbundenen Flaggenstaaten-Auditsystem Verbindlichkeit zu verleihen, wie vom IMO-Schiffssicherheitsausschuss auf seiner 91. Sitzung gebilligt und im IMO-Dokument MSC 91/22 Anhang 10 festgehalten; b) Änderungen des Anhangs I Regel 2 des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1969 und Einfügung eines neuen Anhangs III zu diesem Übereinkommen, um dem III-Code sowie einem damit verbundenen Flaggenstaaten-Auditsystem Verbindlichkeit zu verleihen, wie vom IMO-Schiffssicherheitsausschuss auf seiner 91. Sitzung gebilligt und im IMO-Dokument MSC 91/22 Anhang 12 festgehalten; c) Änderungen des Übereinkommens von 1972 über die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See durch Einfügung eines neuen Teils F, um dem III-Code sowie einem damit verbundenen Flaggenstaaten-Auditsystem Verbindlichkeit zu verleihen, wie vom IMO-Schiffssicherheitsausschuss auf seiner 91. Sitzung gebilligt und im IMO-Dokument MSC 91/22 Anhang 11 festgehalten.

Article 2

1 Der Standpunkt der Union auf der 65. Sitzung des IMO-Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt besteht darin, dass die Union dem Entwurf des IMO-Codes über anerkannte Organisationen (RO-Code) zustimmt, der vom genannten IMO-Ausschuss auf seiner 64. Sitzung und vom IMO-Schiffssicherheitsausschuss auf seiner 91. Sitzung gebilligt und im IMO-Dokument MSC 91/22 Anhang 19 festgehalten wurde.

2 Der Standpunkt der Union auf der 65. Sitzung des IMO-Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt besteht darin, dass die Union der Annahme der Änderungen des Anhangs I, Regel 6 und des Anhangs II Regel 8 des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, um dem RO-Code Verbindlichkeit zu verleihen, zustimmt, wie sie vom genannten IMO-Ausschuss auf seiner 64. Sitzung gebilligt und im IMO-Dokument MEPC 64/23 Anhang 23 festgehalten wurden.

3 Der Standpunkt der Union auf der 66. Sitzung des IMO-Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt besteht darin, dass die Union der Annahme folgender Änderungen der Protokolle von 1978 und von 1997 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, um dem III-Code sowie einem damit verbundenen Flaggenstaaten-Auditsystem Verbindlichkeit zu verleihen, zustimmt, wie sie vom genannten IMO-Ausschuss auf seiner 64. Sitzung gebilligt und im IMO-Dokument MEPC 64/23 Anhang 20 festgehalten wurden: Änderung des Anhangs I Regel 1, Einfügung eines neuen Kapitels 10 in Anhang I, Änderung des Anhangs II Regel 1, Einfügung eines neuen Kapitels 9 in Anhang II, Einfügung von neuen Kapiteln 1 und 2 in Anhang III, Änderungen des Anhangs IV Regel 1, Einfügung eines neuen Kapitels 6 in Anhang IV, Einfügung von neuen Kapiteln 1 und 2 in Anhang V, Änderung des Anhangs VI Regel 2 und die Einfügung eines neuen Kapitels 5 in Anhang VI.

Article 3

1 Der Standpunkt der Union auf der 92. Sitzung des IMO-Schiffssicherheitsausschusses besteht darin, dass die Union dem Entwurf des RO-Codes zustimmt, der von dem genannten Ausschuss auf seiner 91. Sitzung und vom IMO-Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt auf seiner 64. Sitzung gebilligt und im IMO-Dokument MSC 91/22 Anhang 19 festgehalten wurde.

2 Der Standpunkt der Union auf der 92. Sitzung des IMO-Schiffssicherheitsausschusses besteht darin, dass die Union Folgendem zustimmt: a) Änderungen des Kapitels XI-1 Regel 1 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in seiner geänderten Fassung (SOLAS 1974), um dem RO-Code Verbindlichkeit zu verleihen, wie sie vom genannten IMO-Ausschuss auf seiner 91. Sitzung gebilligt und im IMO-Dokument MSC 91/22 Anhang 20 festgehalten wurden; b) Änderungen des Anhangs I Kapitel I Regel 2-1 des Protokolls von 1988 zum Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966, um dem RO-Code Verbindlichkeit zu verleihen, wie sie vom genannten IMO-Ausschuss auf seiner 91. Sitzung gebilligt und im IMO-Dokument MSC 91/22 Anhang 21 festgehalten wurden.

3 Der Standpunkt der Union auf der 93. Sitzung des IMO-Schiffssicherheitsausschusses besteht darin, dass die Union Folgendem zustimmt: a) Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in seiner geänderten Fassung (SOLAS 1974) durch Einfügung eines neuen Kapitels XIII, um dem III-Code sowie einem damit verbundenen Flaggenstaaten-Auditsystem Verbindlichkeit zu verleihen, wie sie vom genannten IMO-Ausschuss auf seiner 91. Sitzung gebilligt und im IMO-Dokument MSC 91/22 Anhang 17 festgehalten wurden; b) Änderungen des Anhangs I Kapitel I Regel 3 des Protokolls von 1988 zum Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 sowie Einfügung eines Anhangs IV zu Anhang B des Freibord-Übereinkommens, um dem III-Code sowie einem damit verbundenen Flaggenstaaten-Auditsystem Verbindlichkeit zu verleihen, wie sie vom genannten IMO-Ausschuss auf seiner 91. Sitzung gebilligt und im IMO-Dokument MSC 91/22 Anhang 18 festgehalten wurden.

4 Der Standpunkt der Union auf der 92. und 93. Sitzung des IMO-Schiffssicherheitsausschusses besteht darin, dass die Union der Billigung und anschließenden Annahme angemessener Änderungen des Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten zustimmt, um dem III-Code sowie einem damit verbundenen Flaggenstaaten-Auditsystem Verbindlichkeit zu verleihen.

Article 4

1 Der in den Artikeln 1, 2 und 3 dargelegte Standpunkt der Union wird von den der IMO angehörenden Mitgliedstaaten vertreten, die gemeinsam im Interesse der Union handeln, unter Beachtung der im Anhang enthaltenen Erklärung.

2 Formale und geringfügige Änderungen des in den Artikeln 1, 2 und 3 dargelegten Standpunktes der Union können vereinbart werden, ohne dass eine Änderung dieses Standpunktes erforderlich wird.

Article 5

Die Mitgliedstaaten werden hiermit ermächtigt, im Interesse der Union und unter dem Vorbehalt der im Anhang enthaltenen Erklärung ihre Zustimmung zu erklären, durch die Änderungen, auf die in Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Absätze 2 und 3 und Artikel 3 Absätze 2, 3 und 4 Bezug genommen wird, gebunden zu sein.

Article 6

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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