2013/298/EU: Beschluss der Kommission vom 19. September 2012 über die staatliche Beihilfe SA.31883 (2011/C) (ex N 516/2010) die Österreich zugunsten der Österreichischen Volksbanken-AG gewährte und plant zu gewähren (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 6307) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
1 Folgende von Österreich durchgeführte oder geplante Maßnahmen stellen eine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar: a) Kapitalzuführungen von Österreich an die Österreichische Volksbanken-AG im Umfang von 1 Mrd. EUR und 250 Mio. EUR; b) die der Österreichischen Volksbanken-AG von Österreich gewährten Liquiditätsgarantien in Höhe von 3 Mrd. EUR; c) die der Österreichischen Volksbanken-AG von Österreich bereitgestellte Asset-Garantie mit einem Kapitalentlastungseffekt von 100 Mio. EUR.
2 Vorbehaltlich der unter Artikel 2 genannten Bedingungen ist die in Absatz 1 genannte staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 2
Österreich stellt sicher, dass der am 4. September 2012 vorgelegte Umstrukturierungsplan einschließlich der im Anhang dieses Beschlusses dargelegten Zusagen vollständig umgesetzt wird.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.
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