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2013/312/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 28. Juni 2013 über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

CELEX
32013D0312
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2013-06-28
In force since
2013-06-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

In Anwendung des Grundsatzes der degressiven Proportionalität gemäß Artikel 14 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Europäische Union finden die folgenden Grundsätze Anwendung: Bei der Zuweisung von Sitzen im Europäischen Parlament sind die im Vertrag über die Europäische Union festgesetzten Mindest- und Höchstzahlen uneingeschränkt auszuschöpfen, damit die Zuweisung der Sitze im Europäischen Parlament die Größe der jeweiligen Bevölkerung der Mitgliedstaaten so genau wie möglich widerspiegelt; Das Verhältnis zwischen der Bevölkerung und der Zahl von Sitzen jedes Mitgliedstaats muss vor Auf- oder Abrunden auf ganze Zahlen in Abhängigkeit von seiner jeweiligen Bevölkerung variieren, so dass jedes Mitglied des Europäischen Parlaments aus einem bevölkerungsreicheren Mitgliedstaat mehr Bürgerinnen und Bürger vertritt als jedes Mitglied aus einem bevölkerungsärmeren Mitgliedstaat, und umgekehrt, dass je bevölkerungsreicher ein Mitgliedstaat ist, desto höher sein Anspruch auf eine große Zahl von Sitzen.

Article 2

Die Gesamtzahl der Einwohner der Mitgliedstaaten wird von der Kommission (Eurostat) auf der Grundlage von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Daten entsprechend einer Methode berechnet, die mittels einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt wird.

Article 3

In Anwendung von Artikel 1 wird die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewählten Vertreter im Europäischen Parlament für die Wahlperiode 2014-2019 wie folgt festgesetzt: Belgien21Bulgarien17Tschechische Republik21Dänemark13Deutschland96Estland6Irland11Griechenland21Spanien54Frankreich74Kroatien11Italien73Zypern6Lettland8Litauen11Luxemburg6Ungarn21Malta6Niederlande26Österreich18Polen51Portugal21Rumänien32Slowenien8Slowakei13Finnland13Schweden20Vereinigtes Königreich73

Article 4

Dieser Beschluss wird zu einem Zeitpunkt, der hinreichend lange vor dem Beginn der Wahlperiode 2019-2024 liegt, auf der Grundlage einer vor Ende 2016 vorgelegten Initiative des Europäischen Parlaments mit dem Ziel überprüft, ein System einzurichten, durch das es in Zukunft vor jeder Neuwahl zum Europäischen Parlament möglich sein wird, die Sitze unter den Mitgliedstaaten in objektiver, fairer, dauerhafter und transparenter Weise unter Umsetzung des in Artikel 1 vorgesehenen Grundsatzes der degressiven Proportionalität zuzuteilen, wobei jede ordnungsgemäß festgestellte Veränderung ihrer Einwohnerzahl und jede demographische Entwicklung in ihrer Bevölkerung zu berücksichtigen sind und somit das allgemeine Gleichgewicht des in den Verträgen vorgesehenen institutionellen Systems gewahrt wird.

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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