2013/335/EU: Beschluss des Rates vom 25. Juni 2013 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur vorgeschlagenen Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Artikel 7 von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen wird wie folgt geändert: (1) In Absatz 6 werden die Wörter "Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012" durch die Wörter "Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 2012 und 2013" ersetzt. (2) In Absatz 7 werden die Wörter "Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012" durch die Wörter "Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013" ersetzt. (3) In Absatz 8 werden die Wörter "Haushaltsjahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012" durch die Wörter "Haushaltsjahre 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013" ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt an dem Tag nach der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft . Er gilt ab dem 1. Januar 2013.
Article 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
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