Beschluss des Rates der Gouverneure vom 31. Dezember 2012 über die Erhöhung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank 2013/C 100/03 DER RAT DER GOUVERNEURE DER EUROPÄISCHEN INVESTITIONSBANK, GEMÄSS Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 2 der Satzung, PRÄAMBEL: (1) Die Aufgabe der Bank ist in Artikel 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt. (2) Die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen in der EU erfordern eine Ausweitung der Aktivitäten der EIB, um insbesondere der Aufforderung des Europäischen Rates zu entsprechen, einen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung in der EU zu leisten.
(3) Eine von den vorhandenen Anteilseignern voll eingezahlte Kapitalerhöhung wird als wirksamstes Mittel betrachtet, um die Darlehensvergabekapazität der EIB zu stärken und dabei ihre Kapitalausstattung zu verbessern, damit sie auf die aktuellen Bedürfnisse eingehen kann und gleichzeitig ihre ausgezeichnete Bonität an den Finanzmärkten nicht gefährdet. (4) Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle verfügbaren EIB-Finanzierungen in der EU einen optimalen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung in allen Mitgliedstaaten, vor allem in den weniger entwickelten Regionen, leisten.
(5) Die EIB wird zwar in Einklang mit den Europa-2020-Zielen weiterhin einen sektorbezogenen Ansatz verfolgen, aber in Kooperation mit den Mitgliedstaaten auch ergebnisorientierte Investitionsstrategien, die gezielt auf die regionalen Wachstumsprioritäten abgestimmt werden, entwickeln und ab 2013 anwenden. (6) Die Qualität des Darlehensportfolios der Bank sollte weiterhin auf höchstem Niveau bleiben, und die Bank sollte in allen EU-Mitgliedstaaten weiterhin als attraktiver Partner wahrgenommen werden und sicherstellen, dass ihre Operationen einen optimalen Zusatznutzen bewirken. (7) Gemäß den Überlegungen des Verwaltungsrats zum Kapitalbedarf der Bank in seiner Sitzung am 24.
Juli 2012 sollte das gezeichnete Kapital auf 242392989000 EUR erhöht werden; die Einzahlungsquote soll dabei von 5 % auf 8,919255272 % des gezeichneten Kapitals steigen, wobei sich die Mitgliedstaaten im Verhältnis zu ihrem derzeitigen Anteil am Kapital der EIB an der Einzahlung beteiligen, und der Reservefonds soll schrittweise wieder auf sein satzungsmäßiges Niveau von 10 % des gezeichneten Kapitals aufgefüllt werden. IN DEM BEWUSSTSEIN, dass Kroatien am 1. Juli 2013 nach Inkrafttreten des Beitrittsvertrags ein Anteilseigner der Bank wird und aus diesem Anlass eine weitere Kapitalerhöhung vorgesehen wird, damit die Relation zwischen dem Anteil Kroatiens am Kapital der Bank und seinem Anteil am BIP in der EU, wie er von Eurostat vor dem Beitritt mitgeteilt wurde, erhalten bleibt, BESCHLOSS EINSTIMMIG auf Vorschlag des Verwaltungsrats gemäß Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 2 der Satzung der Bank Folgendes:
1. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 wird das Kapital der Bank wie folgt erhöht: Das von den Mitgliedstaaten gezeichnete Kapital wird anteilsmäßig um 10 Mrd EUR erhöht, nämlich von 232392989000 EUR auf 242392989000 EUR. Damit verteilen sich die Anteile wie folgt auf die Mitgliedsländer: Deutschland 1617003000 Frankreich 1617003000 Italien 1617003000 Vereinigtes Königreich 1617003000 Spanien 970202000 Belgien 448222000 Niederlande 448222000 Schweden 297351000 Dänemark 226947500 Österreich 222499500 Polen 206984000 Finnland 127834500 Griechenland 121579000 Portugal 78351000 Tschechische Republik 76379000 Ungarn 72258000 Irland 56737000 Rumänien 52395000 Slowakische Republik 25999500 Slowenien 24138000 Bulgarien 17652000 Litauen 15146000 Luxemburg 11347500 Zypern 11127000 Lettland 9243000 Estland 7138000 Malta 4235500 Dieses Kapital wird als Teil des gezeichneten und eingezahlten Kapitals angesehen, wodurch sich das eingezahlte Kapital der Bank von 11619649450 EUR auf 21619649450 EUR erhöht.
2. Der von den Mitgliedstaaten einzuzahlende Anteil steigt durch diese Kapitalerhöhung durchschnittlich von 5 % auf 8,919255272 % des gezeichneten Kapitals. 3. Jeder Mitgliedstaat zahlt seinen Anteil an der Kapitalerhöhung so rasch wie möglich nach dem Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat der Gouverneure, spätestens jedoch bis zum 31. März 2013 ein. Diejenigen Mitgliedstaaten, die der Bank bis zum 14. September 2012 eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen, dürfen ihren Anteil an der Kapitalerhöhung in drei Raten zahlen: 50 % bis zum 31. März 2013 und die übrigen 50 % in zwei gleichen Raten, zahlbar bis zum 31.
März 2014 und bis zum 31. März 2015 . DAHER 4. Wird die Satzung der Bank zum 31. Dezember 2012 folgendermaßen geändert: Der erste Unterabsatz von Artikel 4 Absatz 1 der Satzung lautet: „ Die Bank wird mit einem Kapital von 242392989000 EUR ausgestattet, das von den Mitgliedstaaten in folgender Höhe gezeichnet wird: Deutschland 39195022000 Frankreich 39195022000 Italien 39195022000 Vereinigtes Königreich 39195022000 Spanien 23517013500 Belgien 10864587500 Niederlande 10864587500 Schweden 7207577000 Dänemark 5501052500 Österreich 5393232000 Polen 5017144500 Finnland 3098617500 Griechenland 2946995500 Portugal 1899171000 Tschechische Republik 1851369500 Ungarn 1751480000 Irland 1375262000 Rumänien 1270021000 Slowakische Republik 630206000 Slowenien 585089500 Bulgarien 427869500 Litauen 367127000 Luxemburg 275054500 Zypern 269710500 Lettland 224048000 Estland 173020000 Malta 102665000 “ Der erste Absatz von Artikel 5 der Satzung der Bank wird wie folgt geändert: „ Das gezeichnete Kapital wird von den Mitgliedstaaten in Höhe von durchschnittlich 8,919255272 % der in Artikel 4 Absatz 1 festgesetzten Beträge eingezahlt. “ 5.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Für den Rat der Gouverneure Der Vorsitzende G. Matolcsy Der Sekretär A. Querejeta