2013/487/EU: Beschluss der Kommission vom 17. Juli 2013 über die staatliche beihilfe SA.33412 (12/C) (ex 11/N), die Italien für die Entwicklung von Logistikketten und die Verbesserung der Intermodalität gewähren will (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 4392) Text von Bedeutung für den EWR
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Article 1
Die Maßnahme, die Italien – auf der Grundlage von Artikel 2 Absatz 250 des Gesetzes Nr. 291 vom 23. Dezember 2009 und des Dekrets des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr vom 31. Januar 2011 – zur Entwicklung von Logistikketten und zur Verbesserung der Intermodalität durchführen will, ist nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Durchführung dieser Maßnahme wird daher genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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