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Seqlense EUR-Lex

2013/524/EU: Beschluss des Rates vom 17. Oktober 2013 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischen Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ zur Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren in Bezug auf die HS-Codes und Verpackungscodes zu vertreten ist

CELEX
32013D0524
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2013-10-17
In force since
2013-10-24
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der von der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ in Bezug auf die Annahme des Beschlusses Nr. 2/2013 des Gemischten Ausschusses EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Geringfügigen Änderungen am Entwurf des Beschlusses können die Vertreter der Union im Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ zustimmen, nachdem sie den Rat ordnungsgemäß unterrichtet haben.

Article 2

Die Kommission veröffentlicht den in Artikel 1 genannten Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-EFTA nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union.

Article 3

Der Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Article 1

Das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Article 2

Die Änderungen unter Nummer 1 des Anhangs dieses Beschlusses gelten ab dem 1. Januar 2012. Die Änderungen unter den Nummern 2 und 3 des Anhangs dieses Beschlusses gelten ab dem 1. Januar 2013.

Relations

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