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Seqlense EUR-Lex

2013/530/EU: Beschluss der Kommission vom 16. September 2013 über die ausgleichszahlungen im rahmen des naturdünger-erlasses Belgiens (Flanderns) — C 75/98 (ex NN 45/98) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 5818)

CELEX
32013D0530
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2013-09-16
In force since
2013-10-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die staatlichen Beihilfen, die Belgien unter Verletzung des Artikels 93 Absatz 3 EG-Vertrag in Form von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Naturdünger-Erlasses rechtswidrig gewährt hat, sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar.

Article 2

Im Rahmen der in Artikel 1 genannten Regelung gewährte Einzelbeihilfen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung die Voraussetzungen einer Gruppenfreistellung oder einer genehmigten Regelung erfüllt haben, sind bis zu den für derartige Beihilfen geltenden Beihilfehöchstintensitäten mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Article 3

Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.

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