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Seqlense EUR-Lex

2013/673/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. Oktober 2013 über eine finanzielle Beteiligung der Europäischen Union am kroatischen Fischereiüberwachungsprogramm für 2013 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 6606)

CELEX
32013D0673
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2013-10-14
In force since
2013-11-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Gegenstand

Dieser Beschluss sieht für 2013 eine finanzielle Beteiligung der Union an den Ausgaben vor, die Kroatien bei der Durchführung der Überwachungs- und Kontrollregelungen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 entstehen.

Article 2 Abwicklung noch bestehender Mittelbindungen

Kroatien trägt dafür Sorge, dass alle Zahlungen, für die eine Erstattung beantragt wird, bis 30. Juni 2017 geleistet werden. Zahlungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sind nicht erstattungsfähig. Die Mittelbindungen im Zusammenhang mit diesem Beschluss werden spätestens zum 31. Dezember 2018 aufgehoben.

Article 3 Neue Technologien und IT-Netze

1 Im Zusammenhang mit den in Anhang I genannten Vorhaben kann zu den Ausgaben für die Einführung von neuen Technologien und IT-Netzwerken, die eine effiziente und sichere Datenerhebung und -verwaltung im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle von Fischereitätigkeiten sowie eine Überprüfung der Maschinenleistung ermöglichen, eine finanzielle Beteiligung von 90 % der erstattungsfähigen Ausgaben bis zu den in Anhang I festgesetzten Höchstbeträgen gewährt werden.

2 Für das in Anhang I aufgeführte Vorhaben HR/13/05 zur Beschaffung von Messgeräten und Waagen wird eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben bis zu den in Anhang I festgesetzten Höchstbeträgen gewährt.

Article 4 Automatische Ortungsgeräte

1 Im Zusammenhang mit den in Anhang II genannten Vorhaben kann zu den Ausgaben für den Erwerb und den Einbau von automatischen Ortungsgeräten zur Fernüberwachung von Fischereifahrzeugen mittels eines Schiffsüberwachungssystems (VMS) durch ein Fischereiüberwachungszentrum eine finanzielle Beteiligung von 90 % der erstattungsfähigen Ausgaben bis zu den in Anhang II festgesetzten Höchstbeträgen gewährt werden.

2 Die finanzielle Beteiligung gemäß Absatz 1 wird anhand eines Preises ermittelt, der auf 2500 EUR je Schiff begrenzt ist.

3 Für die finanzielle Beteiligung gemäß Absatz 1 kommen nur automatische Ortungsgeräte in Betracht, die den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 2244/2003 der Kommission genügen.

Article 5 Elektronische Aufzeichnungs- und Meldesysteme

Im Zusammenhang mit den in Anhang III genannten Vorhaben kann zu den Ausgaben für Entwicklung, Erwerb und Einrichtung sowie die technische Betreuung von erforderlichen Komponenten von elektronischen Aufzeichnungs- und Meldesystemen (ERS), die einen effizienten und sicheren Datenaustausch auf dem Gebiet der Überwachung und Kontrolle von Fischereitätigkeiten ermöglichen sollen, eine finanzielle Beteiligung von 90 % der erstattungsfähigen Ausgaben bis zu den in Anhang III festgesetzten Höchstbeträgen gewährt werden.

Article 6 Elektronische Aufzeichnungs- und Meldegeräte

1 Im Zusammenhang mit den in Anhang IV genannten Vorhaben kann zu den Ausgaben für den Erwerb und den Einbau von ERS-Geräten für die elektronische Aufzeichnung und Meldung von Daten über die Fangtätigkeit an ein Fischereiüberwachungszentrum eine finanzielle Beteiligung von 90 % der erstattungsfähigen Ausgaben bis zu den in Anhang IV festgesetzten Höchstbeträgen gewährt werden.

2 Die finanzielle Beteiligung gemäß Absatz 1 wird anhand eines Preises ermittelt, der auf 3000 EUR je Schiff begrenzt ist.

3 Für eine finanzielle Beteiligung kommen nur elektronische Aufzeichnungs- und Meldegeräte in Betracht, die den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 genügen.

Article 7 Höchstbetrag der EU-Beteiligung für Kroatien

Die geplanten Gesamtausgaben, der erstattungsfähige Anteil daran und der Höchstbetrag der EU-Beteiligung für Kroatien stellen sich wie folgt dar: (in EUR)MitgliedstaatIm Rahmen des nationalen Fischereiüberwachungsprogramms geplante AusgabenAusgaben für im Rahmen dieses Beschlusses ausgewählte VorhabenHöchstbetrag der EU-BeteiligungKroatien817000618000522600Insgesamt817000618000522600

Article 8 Adressat

Dieser Beschluss ist an die Republik Kroatien gerichtet.

Relations

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